18-Jähriger vor Amtsgericht Bad Berleburg verurteilt
2,18 Promille am Rad intus
Ein 18-Jähriger schwingt sich sturzbetrunken aufs Fahrrad, verliert die Kontrolle und stürzt. Vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wurde der junge Mann nun verurteilt.
howe Bad Berleburg. „Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“ „Verminderte Schuldfähigkeit“ nennt die Justiz den Paragrafen 21 des Strafgesetzbuches. Anwendung fand er am Freitag im Bad Berleburger Amtsgericht – für gewöhnlich bei denjenigen Angeklagten, die häufig und in extremen Mengen dem Alkohol zusprechen und deren Erinnerungsvermögen bei der Tat gegen Null geht.
howe Bad Berleburg. „Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“ „Verminderte Schuldfähigkeit“ nennt die Justiz den Paragrafen 21 des Strafgesetzbuches. Anwendung fand er am Freitag im Bad Berleburger Amtsgericht – für gewöhnlich bei denjenigen Angeklagten, die häufig und in extremen Mengen dem Alkohol zusprechen und deren Erinnerungsvermögen bei der Tat gegen Null geht. In diesem Fall war es ein gerade einmal 18 Jahre junger Mann, der sich vor Gericht verantworten musste. Und wenn man 2,18 Promille im Blut habe und damit noch ein Fahrrad besteigen könne, so Richter Torsten Hoffmann im Amtsgerichtssaal, dann sei man den Alkohol gewöhnt.
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