Feste Lüftungsanlagen in den Klassenräumen der Bad Berleburger Schulen werden nicht gefördert. Das Lüften über die Fenster reicht vollkommen aus. Aber in den Turnhallen der Grundschulen Berghausen und Elsoff sollen welche aufgerüstet werden.
howe Bad Berleburg. Der Auftrag für die Stadt Bad Berleburg ist zwar klar – bleibt aber im Ergebnis zunächst noch unklar. Warum? Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Sport und Kultur beauftragte am Mittwochabend zwar die Verwaltung, Förderanträge aus der „Bundesförderung für Corona-gerechte, stationäre, raumlufttechnische Anlagen“ zu stellen, um Lüftungsanlagen in den Grundschulturnhallen der Edertalschule (Berghausen) und der Elsoffer Grundschule „Unterm Heiligenberg“ zu installieren.
howe Bad Berleburg. Der Auftrag für die Stadt Bad Berleburg ist zwar klar – bleibt aber im Ergebnis zunächst noch unklar. Warum? Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Sport und Kultur beauftragte am Mittwochabend zwar die Verwaltung, Förderanträge aus der „Bundesförderung für Corona-gerechte, stationäre, raumlufttechnische Anlagen“ zu stellen, um Lüftungsanlagen in den Grundschulturnhallen der Edertalschule (Berghausen) und der Elsoffer Grundschule „Unterm Heiligenberg“ zu installieren. Doch ob die 400 000 Euro überhaupt fließen und am Ende für die Odebornstadt „nur“ der Eigenanteil bleibt, das steht leider in den Sternen. Mehr noch: SPD-Ausschussmitglied Bernd Weide machte darauf aufmerksam, dass die Mittel wohl nicht ausreichen würden.
Nur für die beiden Turnhallen werden wir mit je 200 000 Euro nicht auskommen.
Manuel Spies
Abteilungsleiter
Am Ende müsse man wohl einiges draufsatteln. „Ich will nur zeigen, was das kostet“, so der Sozialdemokrat. Manuel Spies, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung, machte deutlich, dass grundsätzlich die Lüftung über die Fenster weiterhin die oberste Hygieneregel in der Pandemie sei. Die Stadt Bad Berleburg habe schon im vorigen Jahr alle 155 Unterrichtsräume untersucht und sie nach der Kategorie 1 klassifiziert - Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit. Alle Räume an den städtischen schulen seien ausnahmslos mit zu öffnenden Fenstern mit ausreichend Fensterquerschnitt ausgestattet. Das wiederum passt nicht in die Richtlinie des Umweltbundesamtes, die besagt: Lediglich Maßnahmen in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, also der Kategorie 2, können gefördert werden.
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