Wiederholungstäterin zu Bewährungsstrafe verurteilt
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Für den Diebstahl von Lebensmitteln im Supermarkt erhielt eine 28-jährige Mutter eine Bewährungsstrafe.
© Quelle: Pixabay
howe Bad Berleburg. Die ganze Familie stellte sich am Dienstagmorgen in die Schleuse des Amtsgerichts, wo der Justizbeamte die routinemäßige Personenkontrolle übernahm: Die 28-jährige Mutter mit der zweijährigen Tochter auf dem Arm und der Ehemann, der gerade seinen Metallgürtel wieder durch die Schlaufen der Hose zog. Während Papa und Töchterchen hinten im Zuschauerbereich Platz nahmen, saß Mama auf der Anklagebank – ein scheinbar recht ungewöhnliches Bild. Leider, und das kommt in hiesigen Gefilden immer öfter vor, ein doch nicht ganz seltenes. Denn in den vergangenen Jahren häuften sich Gerichtsverfahren im Bad Berleburger Amtsgericht, in denen sich rumänische Frauen wegen Diebstahls verantworten mussten. So war es auch diesmal. Die Mutter betrat im September vorigen Jahres den Supermarkt mit dem Kinderwagen, zog von Regal zu Regal und versteckte die herausgenommenen Waren hinter dem Sonnenschutz des Kinderwagens. Als sie die Kasse passierte, ohne zu zahlen, ergriff sie der Ladendetektiv. Der hatte die 28-Jährige seit einiger Zeit beobachtet und den Diebstahl festgestellt. Lebensmittel im Wert von 34 Euro nahm die Frau mit – Pfirsiche, Säfte und Eis für die Kinder, wie sie aussagte. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. In diesem Moment hatte ich keine Arbeit und kein Geld. Es waren ja keine hochwertigen Alkoholika oder Zigaretten“, betonte die Angeklagte. „Trotzdem dürfen Sie nicht stehlen. Ich gehe davon aus, dass das in Rumänien auch so ist“, stellte Richter Torsten Hoffmann fest. Heute steht die Frau in Lohn und Brot, hat eine Arbeit gefunden. Deshalb verurteilte das Gericht die Wiederholungstäterin zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 600 Euro Geldbuße, zahlbar an das Aktive Museum Südwestfalen.