Gullydeckel-Prozess: Tötungen im Umfeld des Lokführers
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Der Angeklagte im Gullydeckel-Prozesse soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis gehen.
© Quelle: Archiv/kay
+++ Update +++
Inzwischen ist das Urteil gefallen:
howe Bad Berleburg. Ein Jahr und neun Monate Gefängnis fordert die Staatsanwaltschaft für einen Lokführer im Gullydeckel-Prozess vor dem Amtsgericht Bad Berleburg, weil sie es als erwiesen ansieht, dass der 49-Jährige die Gullydeckel selbst an eine Brücke in Raumland gehängt und anschließend mit einem Triebzug der Hessischen Landesbahn hinein gefahren ist. Das Urteil wird noch am Freitagnachmittag gesprochen, zuvor war der Mann von einem Gutachter umfassend belastet worden.
Tötungsdelikt an Mutter und Großmutter bis heute nicht aufgeklärt
Dubios: Für den Leiter der in dem Fall ermittelnden Mordkommission Hagen, Michael Kern, ist der Angeklagte kein Unbekannter. O-Ton im Gerichtssaal: "So viel Pech kann ein Mensch alleine in seinem Leben gar nicht haben." Damit bezieht sich der Beamte darauf, dass ihm der Angeklagte in seiner beruflichen Laufbahn schon einmal "über den Weg gelaufen" ist. Im Jahr 2008 wurden die Großmutter und die Mutter des Lokführers getötet - die eine wurde erstickt, die Jüngere erstochen aufgefunden - und das in einer Phase, in der der spätere Erbe ohnehin Schulden hatte.
Tötungen waren auch schon Thema bei "Aktenzeichen XY"
Zudem sei dreimal in die Wohnung des Mannes eingebrochen worden, zweimal wurde sein Fahrzeug angezündet." Der Fall wurde bislang noch nicht zu den Akten gelegt, erst im vergangenen Jahr hatte die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ...ungelöst" darüber berichtet. Zwar war damals DNA am Fenster des Tatorts gefunden worden, laut Ermittler habe der Lokführer aber damals eine plausible Begründung dafür liefern können.