Wisent-Streit: Kreis redet sich Niederlage vor dem Verwaltungsgericht schön
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Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat eine einstweilige Verfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein gegen den Wisent-Trägerverein abgelehnt.
© Quelle: Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V.
Bad Berleburg/Arnsberg. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Antrag des Kreises Siegen-Wittgenstein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Trägerverein Wisent-Welt Wittgenstein als unzulässig abgelehnt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf SZ-Nachfrage. Es war eine Entscheidung aus formalen Gründen - auf den inhaltlichen Dauerstreit zwischen Trägerverein und Kreis ging die Kammer nicht ein.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kreis nach geltender Rechtslage als Umwelt- und Ordnungsbehörde bereits „umfangreiche Eingriffs- und Regelungsbefugnisse“ habe, um „behaupteten Gefahrenlagen Rechnung zu tragen“. Dafür brauche der Kreis das Verwaltungsgericht nicht.
Sind die Wisente in Gefahr? Gericht ist nicht überzeugt
Zugleich äußert das Gericht nach Angaben einer Sprecherin „gravierende Zweifel“ an den vom Kreis dargelegten „Gefahrenlage“, da bislang keine einzige der für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden Anlass für entsprechende Maßnahmen gesehen habe. „Die dadurch zum Ausdruck kommende Gefahreneinschätzung und -prognosen sprechen für sich.“
Zur Frage der Wirksamkeit der einseitigen Kündigung des Vertrages über die Freisetzungsphase und zur Eigentumsaufgabe habe sich das Gericht nicht äußern müssen, teilt der Trägerverein weiter mit. Die Wisent-Allianz erwarte von der Kreisverwaltung, dass ihre bereits vor Wochen eingereichten Vorschläge zum Wohl der Tiere – insbesondere zur angebotenen Winterfütterung – nun unverzüglich umgesetzt werden und dem fraktionsübergreifenden Willen damit Rechnung getragen wird.
Kreis sieht seine Rechtsauffassung bestätigt
In einer Pressemitteilung des Kreises vom Donnerstagnachmittag liest sich das ganz anders: Das Verwaltungsgericht Arnsberg habe „unsere Auffassung bestätigt, dass der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. weiterhin für die Wisente im Rothaargebirge verantwortlich ist. Für diese Verantwortlichkeit, so das Verwaltungsgericht, sei es nicht entscheidend, ob der Trägerverein das Eigentum an den Tieren wirksam aufgegeben habe oder nicht.
Selbst wenn er es wirksam aufgegeben hätte, wäre er immer noch für die Tiere verantwortlich, insbesondere wenn es um die Wahrung des Tierwohls oder eine konkrete Gefahrenabwehr gehe. Denn das Ordnungsrecht gehe selbst im Falle einer wirksamen Eigentumsaufgabe davon aus, dass zur Gefahrenabwehr die Inanspruchnahme desjenigen möglich ist, der das Eigentum an der Sache aufgegeben hat, so das Verwaltungsgericht.“
Die Kreisverwaltung erneuerte ihre Aufforderung an den Verein, „seinen Pflichten unverzüglich wieder nachzukommen“. Andernfalls müsse man „ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen“.