howe/js Bad Laasphe/Hilchenbach. Dass die Landesregierung die Einführung von 1000-Meter-Abständen von der Wohnbebauung zu Windenergieanlagen plant, ist hinlänglich bekannt. Jetzt soll diese Abstandsregel aber schon bei zehn Häusern und bei Mischgebieten gelten – auch, wenn die nicht allein als Wohnort dienen. Mehr noch: Wie der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) aktuell mitteilt, nutze die Landesregierung ihren Spielraum „so restriktiv wie möglich“ aus.
howe/js Bad Laasphe/Hilchenbach. Dass die Landesregierung die Einführung von 1000-Meter-Abständen von der Wohnbebauung zu Windenergieanlagen plant, ist hinlänglich bekannt. Jetzt soll diese Abstandsregel aber schon bei zehn Häusern und bei Mischgebieten gelten – auch, wenn die nicht allein als Wohnort dienen. Mehr noch: Wie der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) aktuell mitteilt, nutze die Landesregierung ihren Spielraum „so restriktiv wie möglich“ aus. Denn sowohl der Austausch von Alt-Anlagen als auch der Zubau neuer Anlagen werde durch diese Regelung blockiert.
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