Das Coronavirus hält die ganze Welt in Atem. Wie im Frühjahr (hier zu sehen ist die damalige Sperrung einer Schutzhütte mit Bänken am Weidelbacher Weiher) müssen alle im November ihre Kontakte reduzieren und Treffen vermeiden.
ihm/bw Bad Berleburg/Bad Laasphe/Erndtebrück. Eine Überraschung hält die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bereit. Paragraf 17 ist überschrieben mit „Festlegung und Aufgaben der zuständigen Behörden“. Zuständige Behörden für die lokalen Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind nun nicht mehr die Kreisverwaltungen, sondern die „örtlichen Ordnungsbehörden“.
ihm/bw Bad Berleburg/Bad Laasphe/Erndtebrück. Eine Überraschung hält die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bereit. Paragraf 17 ist überschrieben mit „Festlegung und Aufgaben der zuständigen Behörden“. Zuständige Behörden für die lokalen Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind nun nicht mehr die Kreisverwaltungen, sondern die „örtlichen Ordnungsbehörden“. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein bedeutet das: Jede der elf Städte und Gemeinden kann und muss im Bedarfsfall ihre eigene Allgemeinverfügung erlassen. Mit der Folge, dass kreisweit unterschiedliche Regelungen gelten können. So stellt sich die Frage: Werden die Wittgensteiner Kommunen dieses Recht nutzen? Unsere Zeitung hörte sich in den Rathäusern um.
Bad Berleburg: Ganz neu sei die Regel gar nicht, stellte die Berleburger Stadtverwaltung klar. „Es war von vornherein so, dass die Städte und Gemeinden selbst zuständig waren“, erläutert Pressesprecherin Stefanie Treude. „Wir hatten in Bad Berleburg relativ zu Beginn der Corona-Krise ja auch eine eigene Allgemeinverfügung, das ist aber die einzige geblieben.“ In der Bürgermeisterkonferenz hatten sich der Landrat und die Bürgermeister in Siegen-Wittgenstein schnell darauf verständigt, dass das kreisweit einheitlich gehandhabt werden solle. Im Moment sei die Philosophie auch eher, dass wieder bundesweit relativ einheitliche Regeln gelten sollten. Stefanie Treude: „Von daher sehen wir keinen Anlass, über die aktuelle Corona-Schutzverordnung hinaus etwas zu erlassen.“
Bad Laasphe: Dass Städte und Gemeinden im Bedarfsfall eigene und damit auch über die geltende Corona-Schutzverordnung hinausgehende Regelungen für ihre Gebiete per Allgemeinverfügung treffen können, sei eine Option, die schon immer bestanden habe, betont auch die Laaspher Stadtverwaltung. „Gemessen am aktuellen Infektionsgeschehen in Bad Laasphe sind die durch die Corona-Schutzverordnung vorgegebenen Maßnahmen und Regelungen angemessen“, betont Pressesprecherin Ann Kathrin Müsse. Zum jetzigen Zeitpunkt seien deshalb keine darüber hinausgehenden Regelungen per Allgemeinverfügung in Bad Laasphe vorgesehen. „Allerdings bleibt die Lage natürlich dynamisch“, stellt Ann Kathrin Müsse auch klar. „Deshalb gilt wie immer: Man muss das Infektionsgeschehen weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen. Dies wird sich in den kommenden Tagen zeigen.“
Erndtebrück: Für die Gemeindeverwaltung in Erndtebrück gibt es in der derzeitigen Situation ebenfalls keine Notwendigkeit, eigene lokale Regelungen zu treffen, die möglich wären. Hier gelte es, so Sprecherin Sophie Manche, die weitere Entwicklung abzuwarten. „Sollte es zu örtlichen Besonderheiten kommen, würden weitere Maßnahmen mit dem Kreis und den Nachbarkommunen getroffen.“
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