Betriebsratswahl bei Debus
Wahlvorstand mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gebildet
avb Netphen. Für die angeschlagene Bäckerei Debus in Netphen wurde am Samstag das Insolvenzverfahren eröffnet. Am gleichen Tag stellte die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) die Weichen für eine Betriebsratswahl bei Debus. Zunächst wählten die versammelten Beschäftigten der Bäckerei einen fünfköpfigen Wahlvorstand. Der soll nun eine Betriebsratswahl einleiten.
Das zahlungsunfähige Unternehmen mit zurzeit cira 270 Beschäftigten ist bisher ohne Betriebsrat ausgekommen. Ein erster Versuch der NGG, die Wahl einer Mitarbeitervertretung anzustoßen, sei vor Jahren gescheitert, so Geschäftsführerin Monika Brandt. Jetzt aber sieht sich die Gewerkschaft noch einmal besonders gefordert: »Gerade, weil momentan niemand sagen kann, welches Ergebnis das eingeleitete Insolvenzverfahren haben wird, ist die Wahl eines Betriebsrats auf jeden Fall richtig«, so Gewerkschaftssekretär Fritz Neumann in einer Pressemitteilung. Nur ein solches Gremium könne die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll auf gesetzlicher Grundlage vertreten.
Hubertus Kroh, einer der geschäftsführenden Gesellschafter der Bäckerei, bezeichnete die Wahl eines Betriebsrates als »das gute Recht« der Belegschaft, und man werde sie gegebenenfalls unterstützen: »Sinn und Zweck kann ich allerdings nicht erkennen«, gab er zu. Die jetzige Geschäftsführung komme selbst aus der Mitarbeiterschaft und habe für alle Anliegen ein offenes Ohr. Gemeinsam bemühe man sich, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Bis ein Investor gefunden sei, mache man weiter wie bisher: Filialnetz, Qualität und Sortiment – alles bleibe wie gewohnt. »Auch unsere Kunden unterstützen uns nach wie vor.« Das solle auch so bleiben. Rechtsanwalt Ulrich Kühn als Insolvenzverwalter plane, Mitte März mit den Gläubigern über die bis dahin vorliegenden Übernahme-Angebote zu verhandeln. Produktion und Filialen wolle man möglichst zusammen verkaufen. Bilde sich jetzt ein Betriebsrat, könne sich das negativ auf das Kaufinteresse auswirken, so Kroh.
Das zeige bereits der Anruf eines Investors, der von der möglichen Betriebsratswahl gehört hatte: »Er muss jetzt noch einmal nachdenken über sein Angebot«, so Kroh. Würde er Debus mit frisch gebildetem Betriebsrat übernehmen, so holte er sich das Mitwirkungsgremium dann auch in seinen eigenen Betrieb, der bisher noch ohne arbeite.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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