Wasserverband weist auf Verbot hin
Eislaufen auf Talsperren lebensgefährlich

- Die Obernau sieht bei Minusgraden verlockend aus. Aber Eislaufen ist verboten und zudem lebensgefährlich.
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- hochgeladen von Jan Krumnow (Redakteur)
sz Brauersdorf/Allenbach. Aufgrund der aktuellen hohen Minusgrade ist in den nächsten Tagen mit einem (teilweise) Zufrieren der Trinkwassertalsperren zu rechnen. Der Wasserverband Siegen-Wittgenstein weist darauf hin, dass das Betreten der Eisflächen aufgrund der geringen Festigkeit ebenso wie das Schlittschuhlaufen auf der Obernautalsperre mit den Vorsperren Obernauer Weiher und Nauholz sowie auf der Breitenbachtalsperre lebensgefährlich und daher verboten sind.
Bei Betreten der Eisflächen droht Lebensgefahr
Trotz der in den Örtlichkeiten vorhandenen Warnhinweise würden jedes Jahr wiederholt Besucher von den Eisflächen geholt: "Erwachsene sollten daher den Kindern Vorbild sein und sich an diese Regeln halten. Grundsätzlich ist der Bruch einer Eisfläche bei jedem See möglich. Bei Talsperren ist jedoch die Besonderheit vorhanden, dass unter der Eisfläche das Rohwasser für Trinkwasseraufbereitungszwecke entnommen wird und so Hohlräume entstehen können. Aufgrund dieses schwankenden Wasserspiegels reißt die Eisschicht immer wieder auf." Zudem sei das Betreten der Schutzzone I zum Schutz der Trinkwassertalsperren zwischen Randweg und Gewässerufer grundsätzlich nicht erlaubt. Der Wasserverband Siegen-Wittgenstein behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Retter sollten Eis nicht selbst betreten
Sollte dennoch der Einbruch einer Person gesehen werden, ist es wichtig, sofort die Feuerwehr sowie den Rettungsdienst unter Notruf 112 zu alarmieren und dabei die Unglücksstelle genau zu beschreiben. Die Feuerwehr ist mit einer speziellen Ausrüstung zur Personenrettung ausgestattet. Retter sollten das Eis nicht ungesichert betreten, da sie sich hierbei selbst in große Gefahr bringen.
Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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