Berghofstraße in Werthenbach
Keine Willkür, sondern Gesetz

- Anlieger müssen für die Folgekosten des Straßenausbaus selbst aufkommen.
- Foto: sos
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sos Netphen. Mit einfachen Worten versuchte Rainer Schild, Tiefbauamtsleiter der Stadt Netphen, am Montag zu verdeutlichen, warum die Zahlung einer Entschädigung für die Anwohner der Berghof-, Mattenbach- und Eichwaldstraße gesetzeswidrig und damit schlicht und einfach nicht möglich sei: Vor Jahrzehnten hätten Menschen in Werthenbach bauen wollen. Obwohl die Gemeinde die Mittel nicht gehabt habe, um ein entsprechendes Wohngebiet auszuweisen, habe sie ihnen den Bau ermöglicht. Die Grundstücke seien jedoch nie erschlossen worden - dementsprechend hätten die Anlieger dafür auch nichts zahlen müssen. „Man hat ihnen einen Vorteil verschafft“, so Schild. Weil die Straßen vor Kurzem aber doch ausgebaut wurden, kämen die Kosten eben jetzt auf die Anlieger zu.
sos Netphen. Mit einfachen Worten versuchte Rainer Schild, Tiefbauamtsleiter der Stadt Netphen, am Montag zu verdeutlichen, warum die Zahlung einer Entschädigung für die Anwohner der Berghof-, Mattenbach- und Eichwaldstraße gesetzeswidrig und damit schlicht und einfach nicht möglich sei: Vor Jahrzehnten hätten Menschen in Werthenbach bauen wollen. Obwohl die Gemeinde die Mittel nicht gehabt habe, um ein entsprechendes Wohngebiet auszuweisen, habe sie ihnen den Bau ermöglicht. Die Grundstücke seien jedoch nie erschlossen worden - dementsprechend hätten die Anlieger dafür auch nichts zahlen müssen. „Man hat ihnen einen Vorteil verschafft“, so Schild. Weil die Straßen vor Kurzem aber doch ausgebaut wurden, kämen die Kosten eben jetzt auf die Anlieger zu.
Kein Handlungsspielraum
Grund für seine ausführliche Erklärung im Stadtentwicklungsausschuss war die Kritik einer Anwohnerin der Berghofstraße. Rosemarie Wurst hatte sich über eine Fräskante sowie den Höhenunterschied zwischen ihrer Auffahrt und der nun tiefer gebauten Straße geärgert. Die CDU-Fraktion hatte daraufhin u. a. beantragt, die Stadt möge eine Entschädigung zahlen (die SZ berichtete). Diese aber habe hier keinen Handlungsspielraum, betonte der Tiefbauamtsleiter.
"Die Straße gab es nicht"
Im Straßen- und Wegenetz, auf das sich die CDU in ihrem Antrag bezogen hatte, sei ausdrücklich die Rede von Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet seien. Es habe jedoch weder eine Widmung noch einen geregelten Ausbau gegeben. „Ja, da war eine Asphaltfläche. Aber gesetzlich gesehen gab es die Straße nicht.“
Anlieger ist das Risiko selbst eingegangen
Dass das Befahren des Grundstücks von Rosemarie Wurst aufgrund der starken Steigung nun nicht mehr möglich sei, sei ärgerlich. Doch letztendlich gingen Anlieger selbst das Risiko ein, eine Zufahrt zu bauen, obwohl noch keine Straße existiert. Die Gesetzgebung sei da sehr restriktiv. Eine böse Absicht dürfe der Verwaltung jedenfalls keineswegs unterstellt werden. „Die Straße ist optimal an die Verhältnisse angepasst worden“, unterstrich Schild.
Zudem betrage der Höhenunterschied zum ursprünglichen Weg bei Rosemarie Wursts Grundstück lediglich 3 Zentimeter. Bei anderen Hausnummern liege die Straße jetzt 70 Zentimeter tiefer. Wenn die Angleichung der Flächen nun auf die Allgemeinheit angerechnet werden würde, so Schild, müsste Rosemarie Wurst anteilig auch für die kostspielige Asphaltierung dieser Fläche aufkommen. „Das kann nicht im Sinne des Beschwerdeführers sein.“
CDU zog Antrag zurück
Manfred Heinz (SPD) mahnte, dass es sich hierbei doch um eine juristische Auseinandersetzung handle. Politisch könne man diese nicht regeln, „die muss in der Verwaltung ausgefochten werden“. Christdemokrat Rüdiger Bradtka wies darauf hin, dass dieser Fall nur beispielhaft herangezogen worden sei, um von ihm aus eine Regelung für das gesamte Stadtgebiet herleiten zu können. Die CDU ziehe den Antrag allerdings ohnehin zurück.
Mehr Empathie
Fraktionskollege Alfred Oehm nahm trotzdem noch einmal Anlauf: Rechtlich gesehen sei die Stadt vielleicht auf der sicheren Seite, menschlich gesehen aber habe er Bedenken. Er wünsche sich künftig mehr Empathie und eine bessere Kommunikation mit den Betroffenen, denn der Normalbürger erkenne auf Plänen nicht, was wirklich auf ihn zukomme. Der Applaus von den Zuhörern im Ratssaal - unter anderem Rosemarie Wurst - war ihm damit zwar sicher. Annette Scholl (SPD) hingegen fand es „ein Unding“, dass Oehm seine Stellungnahme verlesen habe, obwohl der Antrag längst zurückgezogen worden sei.
Immer gesprächsbereit
Und Rainer Schild wies den Vorwurf der Empathielosigkeit vehement zurück: „Wo es möglich ist, helfen wir!“ Damit die Betroffenen, falls sie den Klageweg hätten beschreiten wollen, nicht für hohe Verhandlungskosten hätten aufkommen müssen, habe man ihnen sogar ein gemeinsames Gespräch mit dem Anwalt angeboten. „Es ist nicht in Ordnung, der Verwaltung den schwarzen Peter zuzuschieben.“
Autor:Sonja Schweisfurth (Redakteurin) aus Siegen |
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