Netpher Wasserversorgung wird bald fernüberwacht
CDU-Antrag im Ausschuss / Verwaltung prüft Einrichtung
sz Netphen. Die Einrichtung einer Fernüberwachungsanlage für die Wasserversorgung war auf Antrag der CDU-Fraktion Thema in der jüngsten Sitzung des Netphener Werksausschusses. Zu Grunde lag dem Tagesordnungspunkt der Beschlussvorschlag, die Verwaltung möge unter Einbeziehung einer möglichen Kooperation mit den Siegener Versorgungsbetriebe (SVB) oder anderen die Arbeiten zur Beschaffung einer Fernüberwachungsanlage fortsetzen. Ergebnis: Der Werksausschuss beschloss den Vorschlag einstimmig. Seine Mitglieder waren sich über die Notwendigkeit einig, aber angesichts der zu investierenden Summe mahnte man auch zur Vorsicht.
Hintergrund: Aufgrund der neu gefassten Trinkwasser-Verordnung 2001, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, kommen weitere Pflichten auf den Betreiber einer Wasserversorgungsanlage zu. Zudem wird darin erstmals festgelegt, dass das technische Regelwerk der Deutschen Industrienorm (DIN) und der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) verbindlichen Charakter besitzt. Im Klartext: Die Überprüfungsroutinen des Regelwerks sind unbedingt einzuhalten, Unregelmäßigkeiten in der Wasserversorgung, die zu einer Verkeimung führen könnten (z.B. Rohrbrüche), sind unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden. »Die Verantwortlichen für die Wasserversorgung müssen kurzfristig handeln können, da Zuwiderhandlungen nach der Trinkwasser-Verordnung strafbar sind«, so die Verwaltung.
Um die Kurzfristigkeit auch wirklich gewährleisten zu können, sei eine so genannte Fernwirk-/Überwachungsanlage ein geeignetes Instrument, da Unregelmäßigkeiten in der Wasserversorgung sofort feststellbar sind. Ohnehin heiße es im DVGW-Arbeitsblatt W 390, dass eine laufende Überwachung von Rohrleitungen auf Dichtheit zu erfolgen habe. Für diese Überwachung eignen sich »Geräte, die mit zentralen Stellen« verbunden sind, argumentierte die Verwaltung weiter. Die Verbindlichkeit des DVGW-Regelwerks sei ein wichtiger Grund für die Anschaffung einer Fernwirk-/Überwachungsanlage. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes/Vermögensplanes 2003 und im Entwurf des Finanzplanes 2002-2006 wurden die zur Installation und Beschaffung der Anlage erforderlichen Finanzmittel von insgesamt 231000 e schon veranschlagt.
In seiner Sitzung am 9. Dezember hatte der Werksausschuss dem Rat den Wirtschaftsplan bereits zum Beschluss empfohlen und den Finanzplan zur Kenntnisnahme mit der Maßgabe, dass die Mittel zur Erstellung einer Fernüberwachungsanlage gesperrt werden bis zum Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit. Unter Bezugnahme auf diese Beschlusslage stellte die CDU ihren Antrag.
Die Verwaltung war in der Zwischenzeit nicht untätig und hat Kontakt mit der Geschäftsführung der SVB aufgenommen. Nach einem Gespräch ist eine Kooperation nicht grundsätzlich ausgeschlossen. »Es wurde eine kurzfristige detaillierte Überprüfung durch die SVB zugesichert«, berichtete die Verwaltung. Sie wird »der Anregung des Antrages vom 29. Januar folgend die grundsätzliche Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den SVB, deren Rahmenbedingungen und Kosten prüfen, gegebenenfalls die Vereinbarung unter Entscheidungsvorbehalt erarbeiten und dem Werksausschuss erneut berichten«.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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