Gefahrenpunkte in Netphen (mit Kommentar)
Verkehrsschau lehnt die meisten Anträge ab

- Gefahrenpunkte im Straßenverkehr im Johannland unter der Lupe: Die Behörden haben die meisten Anträge für das Netphener Stadtgebiet abgelehnt.
- Foto: Pixabay (Symbolbild)
- hochgeladen von Christian Schwermer (Redakteur)
ihm Netphen. Mit einer Reihe von Anträgen und Anregungen hat sich die Verkehrsschau für das Netphener Stadtgebiet im Sommer befasst. Von den Ergebnissen erfuhr jetzt der Stadtentwicklungsausschuss – nicht zur Freude von Rüdiger Bradtka (CDU). Nach der Lektüre des Protokolls war er zu dem Schluss gekommen, dass „wohl 90 Prozent der Bürger das Gefühl für richtig und falsch abhanden gekommen“ sein müsse, denn die Behörden hätten die meisten Anträge abgelehnt. Die Details:
Brauersdorf: Tempo 30 an der K32/Kreuzungsbereich Ortseingang, um die Sicherheit von Fußgängern, vor allem Kindern, im Bereich der Bushaltestelle zu verbessern. Beschluss: Tempo 30 abgelehnt, aber die Querungszahlen sollen ermittelt werden.
ihm Netphen. Mit einer Reihe von Anträgen und Anregungen hat sich die Verkehrsschau für das Netphener Stadtgebiet im Sommer befasst. Von den Ergebnissen erfuhr jetzt der Stadtentwicklungsausschuss – nicht zur Freude von Rüdiger Bradtka (CDU). Nach der Lektüre des Protokolls war er zu dem Schluss gekommen, dass „wohl 90 Prozent der Bürger das Gefühl für richtig und falsch abhanden gekommen“ sein müsse, denn die Behörden hätten die meisten Anträge abgelehnt. Die Details:
- Brauersdorf: Tempo 30 an der K32/Kreuzungsbereich Ortseingang, um die Sicherheit von Fußgängern, vor allem Kindern, im Bereich der Bushaltestelle zu verbessern. Beschluss: Tempo 30 abgelehnt, aber die Querungszahlen sollen ermittelt werden.
- Brauersdorf: Tempo 50 auf der K32 zwischen Ortsausgang Brauersdorf und Ortseingang Netphen, um die Gefahr für Fußgänger zu verringern. Beschluss: Die Höchstgeschwindigkeit wird von 100 auf 50 km/h gesenkt.
- Herzhausen: Mehr Sicherheit für Radfahrer entlang der L728 und Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Hof Maustal. Beschluss: Die Verkehrsschau räumt die Gefährlichkeit der Radweg-Einmündung auf die Landesstraße ein, sieht aber derzeit keine Abhilfemöglichkeit. Lediglich Schilder sollen Radfahrer und Autofahrer auf die Gefahr hinweisen. Im Bereich Hof Maustal ist jetzt nicht nur aus Richtung Herzhausen, sondern auch aus Richtung Hilchenbach Tempo 60 angeordnet. Überholverbot auf der gesamten Streckenlänge sei nicht erforderlich.
- Herzhausen: Fußgängerüberweg bzw. Ampel in Höhe der Hausnummern 31-33, damit vor allem Kinder sicher über die Straße kommen. Beschluss: Querungszahlen und Querungsstellen sollen ermittelt werden.
- Werthenbach: Weiterführung des Fußgängerwegs an der L729 vom Ortsausgang bis zur Grundschule Hainchen. Beschluss: Der Landesbetrieb Straßen NRW soll sich damit befassen.
- Herzhausen: Dirlenbacher Weg als Spielstraße ausweisen. Beschluss: abgelehnt.
- Nenkersdorf: Pappelweg als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen. Beschluss: abgelehnt.
- Oelgershausen: Zur Kunzenbach als Spielstraße ausweisen: abgelehnt.
Kommentar: Gräben vertieft
Die „Verkehrsschau“ ist eigentlich eine vernünftige Sache. Da treffen sich Behördenvertreter von Straßen NRW, der Polizei, der Verkehrswacht und der Stadtverwaltung, um neuralgische Punkte der Verkehrssicherheit zu besprechen und Anträge aus der Bürgerschaft zu beraten. Dass die Verkehrsschau heute „Verkehrsbesprechung“ heißt, ist schon der erste Hinweis, dass es so ganz vernünftig nicht mehr zugeht. Denn die Besprechung findet nicht mehr vor Ort, sondern irgendwo am grünen Tisch statt. Man befasst sich mit schriftlichen Eingaben, Karten über Google Maps und, wenn’s gut läuft, mit Fotos, die Bürger eingeschickt haben. Eine Fußnote: Die Ortsbürgermeister in Netphen mussten ihre Einladung zu diesem Termin erst erkämpfen. Die Ergebnisse der Verkehrsbesprechung für Netphen sind zudem ein Spiegelbild der Gräben, die Bürger und Behörden trennen. Drei Anträge auf Verkehrsberuhigung bzw. Spielstraßen sind aus drei Dörfern gekommen. Alle drei wurden mit dem Verweis auf Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abgelehnt. Spielstraßen müssten „überwiegende Aufenthaltsfunktion“ haben. Wenn Kinder auf der Straße spielen, Nachbarn dort ihren Samstagsplausch halten, Senioren flanieren und Katzen auf Mäusejagd gehen – ist das kein Aufenthalt? Natürlich rollen auf dem Asphalt nicht nur Murmeln und Fußbälle, sondern auch Autos Richtung Garage. Aber ist das die Hauptfunktion der Straße? Wer entscheidet das? Viele Vorschriften im Bereich Verkehr sind immer noch aus Windschutzscheiben-Perspektive gedacht. Ein Umdenken könnte doch in den kleinen Wohnstraßen beginnen, wo die Menschen sich einig sind. Die Spielstraße abzulehnen, nur weil auf ein paar Metern ein Gehweg vorhanden ist – das ist Paragrafenreiterei.Autor:Irene Hermann-Sobotka (Redakteurin) aus Siegen |
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