Zweierlei Recht für Nachbarn
Ungleiche Festsetzungen in zwei Planverfahren
avb Werthenbach. »Unterm Demmbachs Garten«, entlang der Wiesenstraße in Werthenbach, soll die bestehende Bebauung abgerundet und damit um drei Bauplätze erweitert werden. Schweren Herzens akzeptierte der Netphener Bauausschuss jetzt die Festlegungen der geänderten Bausatzung.
Nach dieser vierten Änderung dürfen die drei Grundstücke im Demmbachtal nur im vorderen Bereich bebaut werden. Der hintere Teil zum Bach hin muss zum Ausgleich als extensives Grünland bewirtschaftet werden – das heißt, dort darf auch nicht angeschüttet werden. Glück hat der Grundstücksbesitzer, der bereits über die dritte Satzungsänderung zu Bauland kam: Für ihn gelten die damaligen Festsetzungen, die ein Anschütten noch erlauben.
Paul Legge (CDU) wollte nicht einsehen, dass für direkte Nachbarn unterschiedliche Maßstäbe gelten. »Wenn wir dem nicht zustimmen, wird dann die ganze Satzungsänderung kippen?«, fragte Annette Scholl (SPD). Das bejahte Bauplanungsamtsleiter Klaus Stenger: »In der Talaue darf es eigentlich überhaupt nichts geben«, sagte er. Dafür, dass man dort trotzdem drei weitere Bauplätze habe darstellen können, sei ein Kompromiss mit der Kreisverwaltung geschlossen worden – die extensive Grünlandbewirtschaftung. Daran sei man nun gebunden. Bei der dritten Satzungsänderung hätte der Kreis keinen Einspruch eingelegt, daher sei der Nachbar noch ohne diese Festsetzungen ausgekommen.
»Mich ärgert die Ungleichbehandlung«, schimpfte Bernd Melchert (CDU). Einen »ewigen Zankapfel« sah auch Gerhard Zimmermann (CDU) wachsen. »Anders gibt es kein Bauland«, machte Bürgermeister Rüdiger Bartsch deutlich. Als »eine Frechheit« empfand Karl Gräbener (CDU) zudem die genauen Mäh-Anweisungen für die Grünland-Nutzung. Die seien auch so nicht zulässig, beruhigte Baufachbereichsleiter Erwin Rahrbach: Nach einem OVG-Urteil dürften Pflegemaßnahmen für Ausgleichsflächen nicht vorgeschrieben werden.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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