Hütte soll Erholungsziel bleiben
Waldgenossenschaft Altenseelbach weist Vorwürfe des Silberart-Hüttenvereins zurück
dibi Altenseelbach. Zum »Hüttenkrieg« in Altenseelbach (SZ vom 8. Februar) meldete sich jetzt auch die in die Kritik des Silberart-Hüttenvereins geratene Waldgenossenschaft Altenseelbach zu Wort. »Die Behauptung, die Waldgenossenschaft ruiniere einen 33 Jahre alten, gut geführten Verein, entbehrt jeder Grundlage«, heißt es in einer mehrseitigen Erklärung. Vielmehr habe die Waldgenossenschaft dem Hüttenverein einen langfristigen Pachtvertrag für die Hütten und das Gelände zum »Nulltarif, also ohne jegliche Pachtzahlung« angeboten, um sich versicherungstechnisch und in Haftungsfragen bei eventuellen Vorkommnissen den Rücken frei zu halten. Wenn es dann der Vorstand nicht einmal für erforderlich halte, über einen solchen Pachtvertrag mit der Waldgenossenschaft zu sprechen, deute dies »auf keine gute Führung des Vereins hin«. Nach Ansicht der Genossenschaft entziehe der Vorstand durch dieses Verhalten »seinem eigenen Verein die Existenzgrundlage«. Ohne einen Pachtvertrag sei in Zukunft die Vermietung der Hütte nicht mehr möglich.
Wenn der derzeitige Vorstand zudem der Ansicht sei, die Hütten befänden sich im Eigentum des Hüttenvereins, dann zeuge dies nur davon, »dass eben dieser Vorstand nicht bereit sei, die Eintragungen im Liegenschaftskataster und im Grundbuch als gültig anzusehen«. Spätestens seit einer Grenzverhandlung und -niederschrift vom 10. November 1976 sei dem Verein bekannt, dass die Hütten auf Haubergsgelände stünden. Bei den damaligen Verhandlungen seien Vorsitzender und ein Beisitzer anwesend gewesen. Was die Genossenschaft mit einem Zitat aus der Niederschrift belegt: »Haubergsgenossenschaft und Silberart-Hüttenverein sind sich darüber im Klaren, dass die Hütten des Vereins auf dem Grundstück der Haubergs-Interessenten stehen.«
In den weiteren Ausführungen gehen die Waldgenossen im Detail auf die Zuordnung einer Vielzahl von Parzellen ein. Im Jahr 2002, so heißt es weiter, wurde wegen der Zusammenlegung der Anteile Lotzerwald und Hauberg vom Amt für Agrarordnung eine erneute Grenzprüfung vorgenommen und die Vermessungsergebnisse aus den Jahre 1976/77 bestätigt. Die vom Hüttenverein aufgeführte Parzelle Nr. 216 habe 1976 bei der Grenzvermessung überhaupt keine Rolle gespielt, »weil sie zu diesem Zeitpunkt schon seit Jahrzehnten nicht mehr existierte«. Auch sei die Größe der betroffenen Grundstücke durch die Vermessung 1976 nicht verändert worden: »Wie man dann von einem Trick bei der Vermessung sprechen kann, müsste sicher erst einmal geklärt werden!«
Pachtvertrag zum »Nulltarif«
Auch habe man seitens der Genossenschaft nie bestritten, dass sich die Grundstücke Nr. 267 und 268 im Besitz des Hüttenvereins befänden. Der Auszug aus der Flurkarte vom 21.1.2002 belege jedoch ganz klar, dass sich die Hütten nicht auf diesen Grundstücken befinden. Die Waldgenossenschaft betont, dass man sich nichts aneignen wolle, sondern nur einen langfristigen Pachtvertrag ohne jegliche Pachtzahlung anbiete. Auch wolle man die Hütte keinesfalls selbst managen: »Die Waldgenossenschaft ist vielmehr daran interessiert, dass die Hütte weiterhin Erholungssuchenden zur Verfügung steht!« Darum stehe man nach wie vor zu dem Angebot eines Pachtvertrages und verwehre sich gegen die Vorwürfe des Hüttenvereins, man würde diesen in unredlicher Art und Weise ruinieren.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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