Neuer Prozess

Verurteilter Polizistenmörder bestreitet Jagdwilderei

Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. (2.v.r) wird von Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt. Der Angeklagte muss sich wegen Verdachts der Jagdwilderei, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. (2.v.r) wird von Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt. Der Angeklagte muss sich wegen Verdachts der Jagdwilderei, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung vor Gericht verantworten.

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Neunkirchen. Es sind ungewöhnliche Umstände für ein Amtsgericht, die den am Dienstag startenden Prozess in Neunkirchen begleiten. Seit dem frühen Morgen stehen interessierte Zuschauer vor dem Eingang Schlange, um sich einen Platz im Saal zu sichern. Es gibt strenge Sicherheitskontrollen, der Angeklagte wird in Fuß- und Handfesseln hereingeführt.

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Es geht lediglich um Jagdwilderei und den Vorwurf der versuchten Körperverletzung. Doch der Angeklagte steht im besonderen Interesse der Öffentlichkeit: Es ist der Mann, der vor zweieinhalb Monaten in Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten in der Westpfalz zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist.

Richter spricht von einer „gewissen Besonderheit“

Davon ist an diesem Morgen im Amtsgericht jedoch nur indirekt die Rede. „In anderer Sache“, formuliert der Richter, als der 39-jährige Angeklagte berichtet, dass er sich seit dem 1. Februar in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal befinde. Auch der Richter spricht von einer „gewissen Besonderheit“ bei diesem amtsgerichtlichen Verfahren. Die Tat liege fünf Jahre zurück und habe „mit all dem, was bekannt geworden ist, beziehungsweise sich um ein Verfahren in Kaiserslautern dreht, definitiv nichts zu tun“.

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Vom Landgericht Kaiserslautern war der 39-Jährige im November zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit dem Mord an einer 24 Jahre alten Polizeianwärterin und einem Polizeikommissar (29) bei einer Fahrzeugkontrolle am 31. Januar 2022 nahe Kusel (Westpfalz) hatte er dem damaligen Richterspruch zufolge die gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte verfolgt den Prozess aufmerksam,

Wie schon im Mordprozess in Kaiserslautern verfolgt der Angeklagte auch den Prozess in Neunkirchen aufmerksam, macht sich immer wieder Notizen. Zeugen stellt er detaillierte Nachfragen, ist betont höflich und bedankt sich manchmal für ihre Aussagen. Doch das, was der Hauptbelastungszeuge berichtet und was die Anklage ihm vorwirft, steht in deutlichem Gegensatz zu dem, was er selbst aussagt.

Der Saarländer wird beschuldigt, am 7. September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung gegen 22.30 Uhr mit einer schallgedämpften Waffe ein Reh geschossen zu haben. Dies soll von einem Jagdaufseher (39) beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Statt anzuhalten, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Nur durch einen Sprung zur Seite habe er ihm ausweichen können, schilderte der Zeuge. „Das hätte sonst schiefgehen können.“

Seinerzeit mit Wild gehandelt

Der Angeklagte, ein Bäcker, der seinerzeit Jäger war und auch mit Wild gehandelt hatte, wies sämtliche Vorwürfe zurück. Weil er eine persönliche Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt der Beweisaufnahme nicht in Gänze vorlesen durfte, verwies er auch auf seine damalige Aussage gegenüber der Polizei. Er habe in dem benachbarten Revier weder Rehwild geschossen, noch versucht, jemanden zu überfahren.

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In der Jägerszene war ich nicht so gerne gesehen, weil der Jagdneid doch sehr um sich gegriffen hatte.

Der 39-jährige Angeklagte

Mit den anderen Jägern habe es zu der Zeit ein „gespanntes Verhältnis“ gegeben. „In der Jägerszene war ich nicht so gerne gesehen, weil der Jagdneid doch sehr um sich gegriffen hatte“, schildert er. Am Dienstag sagen mehrere Zeugen aus, darunter ein Jagdkollege, der zugibt, dem Angeklagten bei der Polizei zunächst ein falsches Alibi mit einer falschen Uhrzeit gegeben zu haben, weil dieser ihn darum gebeten habe. Ein anderer Zeuge, der seinerzeit ausgesagt hatte, der Angeklagte sei bis etwa 21.30 Uhr bei ihm zuhause gewesen, konnte sich nicht mehr an den Abend erinnern, betonte jedoch, dass seine Aussage damals korrekt gewesen sei.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht wird nun am 2. März fortgesetzt, weitere Prozesstage sind am 14. und 28. März geplant.

RND/dpa

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