Bundestagsausschuss prüft für Berlin Wahlwiederholung in größerem Ausmaß als geplant
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Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab (Symbolfoto).
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Die Ampelparteien prüfen offenbar eine Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin in größerem Ausmaß als bisher geplant. Eigentlich sollte die Entscheidung im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages am Donnerstag fallen. Doch nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich hält, soll diese nun vertagt werden, wie der Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner (SPD) gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte.
„Wir werden das morgen nicht entscheiden“, so Fechner. Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof habe Punkte zum Sachverhalt vorgetragen, die auch ihnen neu waren. Nun wolle man darüber beraten und erst Mitte Oktober entscheiden. Laut dem Bericht planten SPD, Grüne und FDP bisher Wiederholungen in 400 der rund 2300 Stimmbezirke in Berlin.
Zahlreiche Wahlpannen im September 2021
Am 26. September 2021 wurden in Zeiten der Corona-Pandemie in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, lange Schlangen davor mit teilweise stundenlangen Wartezeiten. Zum Teil stimmten Wählerinnen und Wähler noch nach 18 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.
Verfassungsgericht für Wiederholung der Landtagswahlen in Berlin
Über den Umgang mit den Wahlpannen auf Bundesebene bestimmt der Bundestag. Über die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus entscheidet wiederum der Verfassungsgerichtshof von Berlin.
Dieser hatte am Mittwoch auf Basis einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl für erforderlich erklärt. Bei der Vorbereitung und Durchführung habe es eine Vielzahl schwerer Wahlfehler gegeben, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch bei einer mündlichen Verhandlung zu Wahleinsprüchen. Diese seien mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Wertung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate.
Bewertung der Konsequenzen weitgehender als erwartet
Die Einschätzung der Verfassungsrichter zu den Konsequenzen ist weitgehender, als manche erwartet hatten, und alarmierte die Politik im rot-grün-rot regierten Berlin. Könnte doch eine komplette Wahlwiederholung – so etwas gab es auf Landesebene bisher nur 1993 in Hamburg – ganz neue Mehrheiten zur Folge haben.
Zwar betonte Gerichtspräsidentin Selting, dass die vorläufige Wertung noch keine Entscheidung sei und sich im Zuge der laufenden Wahlprüfungsverfahren noch ändern könne. Und ein Termin für die Verkündung des Urteils steht noch nicht fest. Gleichwohl dürfte nun der Wahlkampf beginnen.
RND/dpa
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