Wiederholung der Wahl in Berlin beschlossen: die wichtigsten Fragen und Antworten
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Möglich ist, dass nach der Wiederholung weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen – allerdings genauso, dass Abgeordnete aus anderen Bundesländern ihre Sitze verlieren.
© Quelle: IMAGO/Future Image
Hannover/Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in Berlin beschlossen. Wegen zahlreicher Pannen dürfen die Bürgerinnen und Bürger in 431 Wahlbezirken erneut entscheiden. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.
Wann die Wiederholung stattfinden wird, ist offen. Es wird erwartet, dass nach der Parlamentsentscheidung das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Dürfen die Parteien neue Kandidaten aufstellen?
Nein, weil es sich nicht um Neuwahlen, sondern um Wiederholungswahlen handelt. Es stehen also exakt dieselben Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, die schon im vergangenen Jahr hatten gewählt werden können. Wer inzwischen Berlin oder Deutschland verlassen hat oder verstorben ist, wird auf den Wahlzetteln gestrichen.
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Was bedeutet die Wahlwiederholung für Sitze und Mehrheiten im Bundestag?
Die konkreten Folgen sind unklar. Möglich ist sowohl, dass nach der Wiederholung weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen, allerdings genauso, dass Abgeordnete aus anderen Bundesländern ihre Sitze verlieren. „Aber das ist reine Spekulation“, wird die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Daniela Ludwig (CSU), von „RBB 24“ zitiert. „Da fehlen uns Erfahrungswerte. Gott sei Dank fehlen sie uns.“
Wie teuer ist eine Wahlwiederholung?
Auch das ist noch unklar, Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will allerdings mehr Geld einplanen als beim zurückliegenden Urnengang. „Zum jetzigen Zeitpunkt planen wir mit 39 Millionen Euro“, sagte die SPD-Politikerin der „Berliner Morgenpost“. In der Summe ist nach ihren Angaben allerdings sowohl die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin als auch die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus berücksichtigt. Im vergangenen Jahr hatte die Wahl nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung rund 14 Millionen Euro gekostet.
Wer darf wählen?
Jeder, der zum Zeitpunkt der Wahlwiederholung wahlberechtigt ist. Also können auch diejenigen ihre Stimme abgeben, die erst nach dem ursprünglichen Wahltermin im vergangenen Jahr volljährig geworden sind. Stimmen für inzwischen verstorbene Menschen können nicht stellvertretend abgegeben werden.
RND/tdi