Auch Lockerungen am Arbeitsplatz

Kabinett beschließt Ende der Maskenpflicht in Fernzügen zum 2. Februar

Ein Schild mit der Aufschrift „Mitfahrt nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt! Schützen Sie sich und andere!" klebt an der Zugtür eines ICE.

Ein Schild mit der Aufschrift „Mitfahrt nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt! Schützen Sie sich und andere!" klebt an der Zugtür eines ICE.

Berlin. Das Bundeskabinett hat das vorgesehene Ende weiterer Corona-Vorgaben am Arbeitsplatz und in Zügen beschlossen. Jeweils zum 2. Februar sollen damit die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen sowie die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben werden, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Infektionslage habe sich „deutlich entspannt“, und auch die Prognosen seien günstiger, hieß es zur Begründung. Die geplanten Lockerungen waren bereits im Grundsatz angekündigt worden.

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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Vorgaben für Betriebe hätten insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Damit hätten Produktionsausfälle vermieden werden können. Generelle bundesweit einheitliche Vorgaben seien nun nicht mehr nötig, wobei aber in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen weiterhin coronaspezifische Regelungen zu beachten seien. In allen anderen Bereichen könnten Arbeitgeber und Beschäftigte eigenverantwortlich festlegen, inwiefern Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

RND/dpa

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