Entschädigung bei Corona-Impfschäden: Union fordert Lauterbach zur Prüfung einer Stiftungslösung auf
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach in der Bundespressekonferenz.
© Quelle: IMAGO/photothek
Berlin. In der Debatte um Hilfen nach Schäden durch eine Corona-Impfung hat die Union Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufgefordert, die Einrichtung einer Stiftung zu prüfen. „Wer einen Impfschaden erlitten hat, muss schnell und unkompliziert entschädigt werden“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die bisherigen Verfahren auf Bundes- und Landesebene seien viel zu bürokratisch und langwierig, kritisierte er. Bei Contergan und Blutprodukten hätten sich Stiftungsmodelle bereits bewährt. Eine Stiftung könne daher auch im Fall von Corona-Impfschäden ein passendes Instrument sein, sagte Sorge und forderte den Minister zu einer entsprechenden Prüfung auf. „Über eine Stiftung könnten Bund und Länder, aber auch die Impfstoffhersteller gemeinsam Mittel bereitstellen“, so der CDU-Politiker.
Lauterbach hatte am Wochenende im ZDF gesagt, auf Grundlage der EU-Verträge mit den Impfstoffherstellern hafte der Staat für Impfschäden. Es sei dennoch „wertvoll“, wenn Firmen sich daran beteiligen würden. „Denn die Gewinne sind ja exorbitant gewesen. Und somit also wäre das tatsächlich mehr als eine gute Geste, sondern das könnte man erwarten“, mahnte der Minister. Er betonte zugleich, dass schwere Impfschäden sehr selten vorkämen – laut Daten des zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der europäischen Zulassungsbehörde führe weniger als eine von 10.000 Impfungen zu solchen Problemen. Weil das Krankheitsbild immer deutlicher werde, müsse es in Zukunft schneller gehen, die Betroffenen zu identifizieren und ihnen zu helfen, forderte Lauterbach.
Programm ist noch in den Haushaltsverhandlungen
Nach Informationen aus den Bundesländern, die bisher allein für die Entschädigungszahlungen zuständig sind, wurden bis Ende Januar bundesweit rund 250 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Rund 1800 Anträge wurden abgelehnt, knapp 4000 werden noch bearbeitet. Als Impfschäden anerkannt werden zum Beispiel Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und die Nervenkrankheit Guillain-Barré-Syndrom. Zur finanziellen Entschädigung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, die Gewährung von Heilbehandlungen oder die Versorgung von Hinterbliebenen. Eine Beteiligung der Impfstoffhersteller an den Entschädigungszahlungen gibt es bisher nicht.
Lauterbach stellte auch eine bessere medizinische Versorgung von Menschen mit Langzeitschäden einer Corona-Infektion oder -Impfung in Aussicht. Er wies aber darauf hin, dass ein vom Gesundheitsministerium geplantes Förderprogramm im Umfang von 100 Millionen Euro noch Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen im Bund sei. „Das ist ein Programm, das ich so schnell wie möglich auflegen möchte“, versicherte der Minister. Es gehe bei dem Programm unter andere auch darum, die Experten in diesem Bereich so zu vernetzen, dass die Wahrscheinlichkeit einer guten Therapie steige, betonte der SPD-Politiker.