„Wichtiges Signal der Entschlossenheit“

Haftbefehl gegen Wladimir Putin: Justizminister Buschmann begrüßt Entscheidung in Den Haag

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann.

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Justizminister Buschmann befürwortet Haftbefehl gegen Putin

„Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Erlass eines Haftbefehls durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen begrüßt. „Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die beste Lösung ist es, wenn eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof erhoben werden kann. Der nun erlassene Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.“

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Buschmann fügte hinzu: „Wir sollten daneben auch weiterhin über andere Modelle nachdenken, wie wir eine konsequente Strafverfolgung umsetzen, etwa mit einem Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens des Angriffskrieges.“ Zu all diesen Fragen gebe es einen engen Austausch mit den internationalen Partnern und den bereits ermittelnden Institutionen, so etwa am kommenden Montag in London bei der internationalen Konferenz der Justizminister zur Unterstützung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs. Der FDP-Politiker betonte: „Uns alle verbindet der Wille, entschlossen auf die schlimmen Verbrechen in der Ukraine zu reagieren.“

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Putin mutmaßlich für rechtswidrige Deportation von Kindern verantwortlich

Putin sei mutmaßlich für die rechtswidrige Deportation von Kindern und Umsiedlungen aus besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich, teilte der Internationale Strafgerichtshof am Freitag mit. Haftbefehl erlassen wurde auch gegen die Kinderrechtskommissarin in Putins Präsidialverwaltung, Maria Lwowa-Belowa.

Das Gericht sei aufgrund der Anträge der Ankläger vom 22. Februar zu der Auffassung gelangt, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gebe, dass Putin und Lwowa-Belowa für die genannten Kriegsverbrechen verantwortlich sind, hieß es. Die Haftbefehle würden anders als sonst üblich veröffentlicht, weil die Verbrechen mutmaßlich noch andauerten und eine öffentliche Bekanntgabe dazu beitragen könne, die weitere Begehung von Straftaten zu verhindern.

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