Union fordert Notaufnahmegebühr von 20 Euro – unter bestimmten Bedingungen
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Die Notaufnahme eines Krankenhauses.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
Berlin. Die Union fordert eine Gebühr in Höhe von 20 Euro für Patientinnen und Patienten, die ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung die Notaufnahme aufsuchen. Dadurch würden Rettungsdienste und Notfallambulanzen spürbar entlastet und insbesondere die Qualität und Intensität der Behandlung von echten Notfällen deutlich gesteigert, heißt es in einem Bundestagsantrag der CDU/CSU-Fraktion, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) vorliegt.
Der Vorschlag sieht vor, dass Personen, die nicht mit dem Rettungsdienst eingeliefert werden oder die keine ärztliche Einweisung haben, verpflichtend den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 anrufen müssen. Dort wird dann eine Ersteinschätzung vorgenommen und bei dringendem Bedarf ein Termin für die Notaufnahme vergeben. Wer ohne Anruf und Termin selbst direkt in die Notfallambulanz geht, muss nach den Plänen der Union die Gebühr von 20 Euro zahlen.
„Nur echte Notfälle in den Notaufnahmen“
„Wir wollen in Deutschland ein ähnliches Modell wie in Dänemark einführen, um dafür zu sorgen, dass in den Notaufnahmen echte Notfälle schnell behandelt werden und diese nicht weiter von Patienten mit Lappalien verstopft werden“, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem RND. Es gehe nicht um eine Zusatzgebühr im Notfall, stellte er klar. „Zahlen muss nur, wer sich partout weigert, geordnete Wege zu gehen“, erklärte er. „So sparen wir nicht nur Geld im System, sondern dem medizinischen und pflegerischen Personal Stress und Arbeitszeit und den Patienten, die eine Notfallbehandlung wirklich brauchen, lange Wartezeiten oder gar eine akute Verschlechterung ihrer Situation“, so der Gesundheitsexperte.
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Gassen: „Unsozial ist, den Notdienst unangemessen in Anspruch zu nehmen“
Kassenärzte-Chef Andreas Gassen spricht im RND-Interview über die Verschwendung von Geld im Gesundheitswesen, über nötige Klinikschließungen und Datenschutzprobleme bei der elektronischen Patientenakte. Außerdem erzählt er, was er von Lauterbachs Reformplänen hält.
In der Begründung des Antrags heißt es: „Die Notfallversorgung in Deutschland ist über die letzten Jahre hin selbst zu einem Notfall geworden.“ Rettungsdienste und Notaufnahmen seien dauerhaft überlastet, argumentiert die Union. Notwendig sei eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten. Denn viele der in den Notaufnahmen vorstellig werdenden Personen seien „Bagatellfälle und keine Notfälle im medizinischen Sinne“. So seien nach einer Erhebung aus dem Jahr 2022 in Berlin zwei Drittel der Notaufnahme-Patientinnen und -Patienten keine echten Notfälle. Diese Fälle könnten medizinisch verantwortbar auch vom ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in den regulären ärztlichen Sprechstunden versorgt werden, „statt Rettungsdienste unnötig zu binden und Notfallambulanzen zu verstopfen, deren Kapazitäten dringend für echte Notfälle freigehalten werden müssen“.
Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Anfang April, gemacht. „Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall“, sagte er in einem Interview mit dem RND und forderte eine Notaufnahmegebühr, sofern es zuvor keine telefonische Ersteinschätzung gab. Er nannte aber keine Höhe. Der Vorstoß stieß allerdings bei Sozialverbänden und in der Ampelkoalition auf Ablehnung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, eine derartige Gebühr sei nicht Teil der Überlegungen der Koalition für eine Reform der Notfallversorgung.
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Die von Lauterbach eingesetzte Regierungskommission schlägt vor, den Rettungsdienst unter 112 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 virtuell zusammenzuschalten, um in diesen Leitstellen eine Ersteinschätzung vorzunehmen und den Anrufenden anschließend richtig zu leiten. Zudem sollen an Krankenhäusern sogenannte integrierte Notfallzentren aufgebaut werden, in denen Klinikärztinnen und -ärzte und niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner gemeinsam entscheiden, wo ein Patient oder eine Patientin behandelt werden soll.