Teuerster Urnengang der Stadtgeschichte: die Absurditäten der Berliner Wahlwiederholung
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Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey gibt während der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses eine Regierungserklärung ab.
© Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Berlin. Wer die Wahl hat, hat die Qual. So lässt sich die Stimmung vieler Berlinerinnen und Berliner im Moment wohl trefflich beschreiben. Denn sie sollen am 12. Februar 2023 erneut an die Wahlurnen – und einige sogar noch ein weiteres Mal. Die chaotische Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 mit ihren vielen Fehlern soll dann wiederholt werden. So hat das Berliner Landesverfassungsgericht in dieser Woche entschieden. Die Amtszeit der rot-grün-roten Koalition der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) könnte deshalb eine äußerst kurze werden.
Dass eine Wahl wiederholt wird, bei der es so viele Unregelmäßigkeiten gab, dass sie das Ergebnis verfälscht haben könnten, gehört zum demokratischen Pflichtprogramm. Immerhin fehlten in Wahllokalen Stimmzettel, anderswo konnten Wählerinnen und Wähler noch nach 18 Uhr wählen. Die Wiederholungswahl bringt nun jedoch einige Kuriositäten mit sich.
Keine neuen Kandidaten für Wahlwiederholung in Berlin
Angefangen mit dem Kandidatenfeld: Antreten darf zur kommenden Wahl nur, wer schon im September vergangenen Jahres kandidiert hat, weil es sich nicht um eine Neuwahl, sondern eben um eine Wiederholung handelt. Kandidatinnen und Kandidaten, die es ursprünglich nicht ins Berliner Abgeordnetenhaus oder eines der Bezirksparlamente geschafft haben, könnte das nun vor Probleme stellen: Etwa wenn sie ihre Lebensplanung seitdem so umgestaltet haben, dass ein politisches Mandat darin jetzt keinen Platz mehr hat.
Einen besonders denkwürdigen Fall gibt es in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Mitte: Dort wechselte eine gewählte Abgeordnete die Fraktion. Schon in der vergangenen Wahlperiode saß Ingrid Bertermann für die Grünen in dem Bezirksparlament, auch im September 2021 trat sie erneut für die Partei an. Im Dezember wechselte Bertermann dann aber zur Linken – und übernahm dort anschließend sogar den Posten der Fraktionsgeschäftsführerin. Bei der Wahlwiederholung im kommenden Jahr wird die heutige Linkenpolitikerin wohl trotzdem erneut auf der Liste der Grünen kandidieren müssen.
Wahlwiederholung in Berlin erfordert zwei neue Termine
Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich bei den aufgrund von Pannen notwendig gewordenen Wahlwiederholungen im nächsten Jahr auf zwei Termine einstellen.
© Quelle: dpa
Wähler wechseln
Ändern wird sich dagegen die Wählerschaft: Wer aus Berlin verzogen ist, darf nicht noch einmal wählen. Wer seitdem neu in die Hauptstadt gezogen ist, oder zwischenzeitlich das Wahlalter erreicht hat, darf seine Stimme jetzt abgeben.
Jene Kandidatinnen und Kandidaten, die durch die Wahlwiederholung neu in das Abgeordnetenhaus oder die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden, müssen sich auf eine kürzere Amtszeit einstellen als üblich. Denn sie werden nicht wie gewöhnlich für fünf Jahre gewählt – sondern nur bis zum Ende der bereits 2021 begonnenen Wahlperiode.
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Zum Wahlchaos im vergangenen Jahr hat auch beigetragen, dass in Berlin gleichzeitig der Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksvertretungen gewählt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger konnten außerdem ihre Stimme beim Volksentscheid über die Enteignung von Wohnungskonzernen abgeben. Hinzu kam noch ein Marathon, der den Verkehr in der Stadt lahmlegte.
Zu alldem wird es diesmal wohl nicht kommen. Auch die Bundestagswahl soll zwar in einigen Wahlbezirken in Berlin wiederholt werden – so hat es der Bundestag beschlossen. Doch es ist äußerst unwahrscheinlich, dass dies schon im Februar geschehen kann. Denn es wird erwartet, dass aus den Reihen der Opposition gegen die nur teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt wird. Dann könnte sich der neue Wahltermin noch um Monate verzögern. Und auch ein neuer Volksentscheid – diesmal geht es um die Klimaneutralität Berlins bis 2030 – wird wohl an einem separaten Termin zur Abstimmung stehen. Die Senatsinnenverwaltung teilte dem „Tagesspiegel“ mit, ein Zusammenfallen beider Termine sei aus organisatorischen Gründen unwahrscheinlich.
Die Berliner könnten deshalb – je nachdem in welchem Wahlbezirk sie leben – im kommenden Jahr gleich zwei- oder dreimal an die Wahlurnen gerufen werden.
Landesverfassungsgericht: Berlin-Wahl muss komplett wiederholt werden
Mit großer Spannung haben Politik und Bevölkerung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs geschaut.
© Quelle: dpa
Wohl teuerste Wahl in der Berliner Geschichte
Die Wahlen dürften außerdem die bislang teuersten in der Berliner Geschichte werden. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) plant mit Kosten von 39 Millionen Euro. Um Zehntausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden und ein erneutes Chaos in den Wahllokalen zu verhindern, soll den Helfern mehr Geld gezahlt werden als zuvor. Bislang erhielten sie für die eigentlich ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 60 Euro – ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Das wurde jetzt auf stolze 240 Euro erhöht.
2026 wird dann in Berlin das nächste Mal gewählt, ganz regulär. Und falls aus den Fehlern der letzten Wahl gelernt wird, auch nur einmal.