Österreichischer Darsteller

Florian Teichtmeister wegen Kinderpornografie angeklagt: Ex-„Tatort“-Schauspieler will sich schuldig bekennen

26.10.2021, Österreich, Wien: Der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister. Er ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt worden. Die Sprecherin des Wiener Landgerichts bestätigte am 13.01.2023, dass der Prozess gegen den Burgtheater-, Film- und TV-Schauspieler am 8. Februar 2023 stattfinden werde. (zu dpa "Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Kinderpornografie angeklagt") Foto: Florian Wieser/APA/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

26.10.2021, Österreich, Wien: Der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister. Er ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt worden. Die Sprecherin des Wiener Landgerichts bestätigte am 13.01.2023, dass der Prozess gegen den Burgtheater-, Film- und TV-Schauspieler am 8. Februar 2023 stattfinden werde. (zu dpa "Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Kinderpornografie angeklagt") Foto: Florian Wieser/APA/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wien. Der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister (43) ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt worden. Die Sprecherin des Wiener Landgerichts bestätigte am Freitag, dass der Prozess gegen den Burgtheater-, Film- und TV-Schauspieler („Corsage“, „Die Toten von Salzburg“, zwei „Tatort“-Folgen) am 8. Februar stattfinden werde.

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Teichtmeister werde sich vor Gericht schuldig bekennen und übernehme die volle Verantwortung, teilte sein Anwalt Michael Rami der Deutschen Presse-Agentur mit. „Er war im gesamten Ermittlungsverfahren geständig und hat immer mit den Behörden kooperiert“, schrieb Rami.

Wiener Burgtheater beendet Arbeitsverhältnis

Das Wiener Burgtheater gab am Freitag die Entlassung von Teichtmeister bekannt. Das Arbeitsverhältnis des Ensemblemitglieds sei mit sofortiger Wirkung beendet worden. Das Haus habe von den Ermittlungsergebnissen und dem Prozess „mit großem Entsetzen“ aus den Medien erfahren, teilte die Theaterdirektion mit. Für Teichtmeister gelte jedoch die Unschuldsvermutung.

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Teichtmeister drohen bis zu zwei Jahre Haft

Laut Anklage habe der Verdächtige 58.000 Dateien mit pornografischen Darstellungen von Minderjährigen besessen, die teilweise unter 14 Jahre alt seien, sagte die Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der öffentlich-rechtliche Radiosender Ö1 über den Fall berichtet. Teichtmeister droht wegen des Besitzes dieser Abbildungen eine Strafe von bis zu zwei Jahren Haft.

Sein Mandant habe selbst keine strafbaren Handlungen gegen andere Personen gesetzt, es handle sich deshalb um „ein rein ‚digitales‘ Delikt“, schrieb Teichtmeisters Anwalt. Der Schauspieler sei seit zwei Jahren in psychologischer Behandlung, „mit deren Hilfe es ihm gelungen ist, seine seelischen Probleme aufzuarbeiten, die ihn zum Besitz der besagten Dateien gebracht hatten.“

RND/dpa

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