15 Monate Sperre für Müller
KSK verhängte drastisches Urteil gegen Spieler von SAF
jb Bürbach. Den 11. Mai 2003 würde Tobias Müller, Spieler der SpVg Anzhausen/Flammersbach, am liebsten aus dem Kalender streichen. An diesem Tag trat er mit seinem Team beim TSV Siegen an. Es verlor durch das 3:4 wahrscheinlich entscheidenden Boden im Kampf um die Meisterschaft in der A-Kreisliga Gruppe 2. Er selbst hatte einen Elfmeter verschossen. In der turbulenten und hektischen Partie hatte es bis zur 90. Minute bereits drei Feldverweise gegen die Gäste per »Gelb-Rot« jeweils wegen Meckerns gegeben. Als die letzte Spielminute lief, gab es einen Freistoß zugunsten der SAF-Kicker. Dabei gab es ein Gerangel um den Ball mit einem TSV-Spieler. Das Wegschubsen des Gegenspielers durch Müller wertete der Unparteiische als Tätlichkeit und zückte die Rote Karte. Müller beteuerte wie sein Gegenspieler, dass nicht geschlagen worden sei.
Die Atmosphäre hatte sich nach dem Schlusspfiff bald beruhigt. Die Spieler beider Mannschaften saßen gemeinsam zum obligatorischen Bierchen – ungeduscht – vor der Umkleidekabine. Die Regularien mit dem Spielbericht waren erledigt. Etwa 45 Minuten nach dem Schlusspfiff wollte der Schiedsrichter seinen Heimweg antreten, ging offenbar unbeachtet an den Spielern vorbei. Doch als der nächste aus dieser Menge hinschaute, sah man 20 Meter entfernt, wie Tobias Müller den Schiedsrichter im Schwitzkasten hatte. Zwei Platzordner des gastgebenden Vereins sprangen sofort auf und trennten die beiden.
Die Kreisspruchkammer unter Vorsitz von Günter Wietschel musste nun den Sachverhalt klären. Müller behauptete, dass er den Schiedsrichter von hinten an der Schulter gepackt habe, ihn dabei zu sich herum gedreht habe, aber nicht, um ihm aggressiv nahe treten zu wollen. Wieso der Schiedsrichter im Schwitzkasten war und nach dessen Meinung sogar gewürgt worden sei, blieb offen. Müller beteuerte, dass er dem Schiedsrichter nur sagen wollte, dass er sich ungerecht behandelt fühle. Er habe ihm nicht weh tun wollen. Dagegen fühlte sich der Referee bedroht, nahm keine Entschuldigung an und ließ sogar Polizei und Krankenwagen kommen. Verletzungen am Hals konnten jedoch nicht festgestellt werden.
Die Argumentation Müllers, der sich mehrfach vor der Spruchkammer entschuldigte, fand wenig Gnade bei den Richtern. Das Urteil: 15 Monate Sperre bis zum 11. August 2004. In der Begründung heißt es, dass das Geschehen nicht im Affekt erfolgt sei. 45 Minuten nach Spielende müsse von Heimtücke ausgegangen werden. Es handele sich daher nicht um einen minderschweren Fall. Das reumütige Auftreten habe bereits für mildernde Umstände von drei Monaten gesorgt.
Marco Michel, 1. Vorsitzender der SpVg Anzhausen/Flammersbach, kündigte Einspruch gegen das seiner Meinung nach zu harte Urteil an.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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