Vor Gericht: Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl
26-Jähriger aus Siegen räumt einige Taten ein

- Einige Taten hat der Angeklagte eingeräumt.
- Foto: cs (Archiv)
- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
mick Siegen. Wenn am 18. September das Urteil gegen einen 26-jährigen Siegener verkündet wird, geht es um die Strafe für diverse Anklagen. Trotz der Einstellung von sieben Vorwürfen bleiben immer noch Drogenbesitz und -handel, eine gefährliche Körperverletzung, Diebstähle, Computerbetrug, Sachbeschädigungen sowie ein Einbruchdiebstahl.
Staatsanwältin Tabea Schneider hat dafür drei Jahre und neun Monate Haft beantragt, dazu die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungseinrichtung. Nur dann hat er nach ihrer Vorstellung die Chance, hinterher ein straffreies Leben zu führen.
mick Siegen. Wenn am 18. September das Urteil gegen einen 26-jährigen Siegener verkündet wird, geht es um die Strafe für diverse Anklagen. Trotz der Einstellung von sieben Vorwürfen bleiben immer noch Drogenbesitz und -handel, eine gefährliche Körperverletzung, Diebstähle, Computerbetrug, Sachbeschädigungen sowie ein Einbruchdiebstahl.
Staatsanwältin Tabea Schneider hat dafür drei Jahre und neun Monate Haft beantragt, dazu die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungseinrichtung. Nur dann hat er nach ihrer Vorstellung die Chance, hinterher ein straffreies Leben zu führen.
Angeklagter soll Ex-Freundin verletzt haben
Bei Anklagen mit emotionalem Bezug, etwa eine Körperverletzung zum Nachteil seiner Ex-Freundin, hat die Staatsanwältin eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit angenommen, wie von Gutachter Dr. Thomas Schlömer vorgeschlagen – soweit diese Beziehungstaten nicht ohnehin eingestellt wurden.
Dazu kommen drei Freisprüche. Da geht es etwa um einen Vorfall in Geisweid, bei dem der Angeklagte einem Bekannten einer seiner Geliebten aus Eifersucht beinahe ein Auge ausgeschlagen und -getreten hatte. Hier hatte er sich nach Ansicht des Sachverständigen in höchster Erregung befunden, war schuldunfähig und könne daher nicht verurteilt werden.
Verteidiger Andreas Trode hielt zweieinhalb Jahre sowie die Unterbringung für ausreichend. Er monierte, dass die Staatsanwältin seinem Mandanten vorwerfe, keine Reue gezeigt und sich nicht entschuldigt zu haben. Immerhin habe sein Mandant einige Taten eingeräumt.
Eine tragische Lebensgeschichte
„Wenn er das hier zugibt, dann ist das die Reue, die er kann“, hielt der Anwalt dem Angeklagten zugute und erinnerte an einen heftigen Anfall von Tränen, die sein Mandant bei der Aussage der Ex-Freundin erlitten habe. Die tragische Lebensgeschichte seines Mandanten habe – auch nach Ansicht des Sachverständigen – großen Einfluss auf dessen Persönlichkeitsentwicklung gehabt.
Sehr unterschiedlich sahen beide Seiten einen Kopfstoß, der zu einer schweren Verletzung der Nase der langjährigen Lebensgefährtin geführt hatte. Tabea Schneider erkannte darin eine gefährliche Körperverletzung mit potenzieller Lebensgefahr für das Opfer. Wie schnell könnten bei einem Nasenbruch Knochensplitter das Gehirn verletzen.
Andreas Trode verwies dagegen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der einen „wuchtigen Stoß“ verlange, um diese Gefährdung zu bejahen. Die Intensität in diesem Fall sei dann Sache der Auslegung durch die Kammer.
Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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