Neue Regeln aus Düsseldorf
Absage an Stangenwald und Schottergarten

- Antennen dürfen bald bis zu 15 Meter hoch genehmigungsfrei über dem eigenen Dach errichtet werden, frei stehende Anlagen bis zu 20 Meter hoch sein.
- Foto: Pixabay (Symbolbild)
- hochgeladen von Christian Schwermer (Redakteur)
ch/sz Siegen/Olpe. Überdachte Supermarkt-Parkplätze mit Photovoltaikanlagen, neue Spielregeln für das Aufstellen von Mobilfunkmasten und dazu eine Kampfansage an die umstrittenen Schottergärten zwischen Rhein, Sieg und Weser: NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach stellte am Mittwoch ihre Pläne für die Novellierung des Landesbauordnung, die im Sommer 2021 beschlossen werden soll, vor. Mit ihren Vorschlägen, die bereits vom Landeskabinett in Düsseldorf abgesegnet worden sind, greift die Christdemokratin drei Schwerpunkte auf, die immer wieder für heftige Debatten in der Kommunalpolitik, in den sozialen Medien und in den SZ-Leserbriefspalten sorgen.
ch/sz Siegen/Olpe. Überdachte Supermarkt-Parkplätze mit Photovoltaikanlagen, neue Spielregeln für das Aufstellen von Mobilfunkmasten und dazu eine Kampfansage an die umstrittenen Schottergärten zwischen Rhein, Sieg und Weser: NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach stellte am Mittwoch ihre Pläne für die Novellierung des Landesbauordnung, die im Sommer 2021 beschlossen werden soll, vor. Mit ihren Vorschlägen, die bereits vom Landeskabinett in Düsseldorf abgesegnet worden sind, greift die Christdemokratin drei Schwerpunkte auf, die immer wieder für heftige Debatten in der Kommunalpolitik, in den sozialen Medien und in den SZ-Leserbriefspalten sorgen.
Parkplätze sollen mit Photovoltaikanlage ausgestattet werden
Überdachte Supermarkt-Parkplätze: Wenn dies die Bauarbeiter lesen, die gerade den Rewe-Markt neben dem Geisweider Rathaus errichten lesen, werden sie die Kelle schneller schwingen ... zukünftig soll jeder Parkplatz mit mehr als 25 Stellplätzen, der neu gebaut wird, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Solche Anlagen, gekoppelt mit Ladestationen für E-Autos, sollen Schatten spenden und Wasser bei Starkregen schneller abfließen lassen. So sollen künftig „natürliche Flächen versiegelnde „Beton-Wüsten wenigstens mit einem Nutzen für die Gesellschaft verbunden werden“, wie es Scharrenbach ausdrückte.
Schottergärten sollen verboten werden
Schottergärten: Triste, graue Schottergärten, die nicht nur in Neubaugebieten zu finden sind, sind für einige Bürger ein Dorn im Auge und für die meisten Umwelt- und Klimaschützer schon lange ein Ärgernis. Jetzt will das Land eben per Gesetz gegen diese „Unsitte“ vorgehen.
Auch wenn die heimischen Kommunen davon bisher keinen Gebrauch gemacht haben bzw. konkrete Vorschriften in ihren Bebauungsplänen unterließen: „Dem Grunde nach sind Schottergärten heute schon nicht zulässig“, erklärte Scharrenbach. Bereits jetzt sei vorgeschrieben, nicht überbaute Flächen zu begrünen und wasseraufnahmefähig zu gestalten. Verstöße würden aber häufig nicht geahndet – etwa wegen mangelnder Kapazitäten oder anderer Prioritäten der kommunalen Baubehörden in den Rat- und Kreishäusern.
Frei stehende Mobilfunktmasten nicht höher als 20 Meter
Mobilfunkmasten: Teil der Novellierung der Landesbauordnung sind auch die Baubestimmungen für neue Mobilfunkantennen. Höhere Antennen für den Ausbau des schnellen 5-G-Mobilfunknetzes soll es geben. Obwohl die dafür nötigen Funkbreiten ein dichteres Netz an Sende-Anlagen erforderten, dürfe auch im ländlichen Raum „kein Stangenwald“ produziert werden, betonte Scharrenbach.
Antennen dürften künftig den Planungen zufolge bis zu 15 Meter hoch – bisher nur zehn Meter – genehmigungsfrei über dem eigenen Dach errichtet werden. Allerdings soll ein Standsicherheitsnachweis vorgeschrieben werden, so die Ministerin. Und: Frei stehende Anlagen im Außenbereich dürften demnach bis zu 20 Meter hoch sein.
Außerdem für Immobilienbesitzer interessant: Der Ausbau von Obergeschossen soll in Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2019 errichtet wurden, erleichtert werden – wenn er neuem Wohnraum dient. Dann könne auf die ansonsten ab dem vierten Geschoss einschließlich geltende Aufzugspflicht verzichtet werden. Oft müssten solche Aufzüge außen angebracht werden, was so teuer sei, dass der Ausbau sich nicht rentiere und oft nicht umsetzbar sei.
Autor:Christian Hoffmann (Redakteur) aus Siegen |
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