Als Teil des „Milieus” funktioniert
Ehemalige Prostituierte wegen Beihilfe zu Zuhälterei und Menschenhandel verurteilt
Siegen. Als vor gut einem Jahr die „Akte Rotlicht” geschlossen wurde, wanderten vier Angeklagte in den Knast – „Zuhälterkönig” Winni R. u.a. wegen Zuhälterei, schweren Menschenraubes, Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung für fünf Jahre und neun Monate. Drei Mitangeklagte mussten wegen anderer Verbrechen für zwölf, neun und fünf Jahre „einrücken”. R.’s Verlobte wurde u.a. wegen Zuhälterei, Freiheitsberaubung und Menschenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Eine der Ex-„Kolleginnen” der 30-Jährigen, die im Prozess als wichtige Zeugin ausgesagt hatte, saß gestern morgen selbst auf der Anklagebank vor dem erweiterten Schöffengericht. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe in einer Terminwohnung des Zuhälters Geld für die Leistungen der dort arbeitenden Frauen kassiert, diese kontrolliert und dafür zehn Prozent der Einnahmen kassiert.
Schlimmer aber wog ein anderer Vorwurf von Staatsanwalt Manfred Lischeck: „Partie” heißt im Jargon eine Prostituierte, der vom Zuhälter ein Liebesverhältnis vorgespiegelt wird und die wegen dieser besonderen „Ehre” allen Lohn für ihre Arbeit abgeben muss. Nachdem R. auf Betreiben seiner Freundin so eine der Frauen zu seiner „Partie” gemacht hatte, ging er schnell rüde gegen die Frau vor. Sie durfte die Wohnung nicht mehr verlassen, wurde bedroht, einmal sogar mit einer Reitpeitsche geschlagen. Die Angeklagte habe auch das Opfer kontrolliert.
Über ihren Verteidiger Michael Lang (Köln) ließ die Angeklagte mitteilen, sie räume alle Vorwürfe ein. „Es fällt ihr schwer, die Dinge zu schildern”, meinte Lang, „sie will vergessen.” Anhand des Landgerichtsurteils ging Amtsgerichtsdirektor Gerd-Ulrich Hammer daraufhin die Anklage durch. Sie habe R.'s frühere Verlobte während ihrer Arbeit in Terminwohnungen kennengelernt, hatte die 40-Jährige zuvor berichtet. Mittlerweile habe sie sich aus dem Milieu völlig gelöst.
Der Prozess sei ein „Ablegerverfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität”, meinte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Hauptziel dabei sei es, „die zu Rechenschaft zu ziehen, die knallhart auf Kosten anderer Geld verdient haben”. In R.’s Betrieben sei es „knallhart” zur Sache gegangen. Die Angeklagte sei eine „Ersatzchefin” gewesen. Aber obwohl sie die Leiden der Prostituierten selbst erfahren habe, sei sie nicht stärker dagegen vorgegangen. Lischeck forderte wegen Beihilfe zur Förderung der Prostitution und zum schweren Menschenhandel eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe.
Nicht so Rechtsanwalt Lang. Er wies auf das „umfassende Geständnis” seiner Mandantin hin. Sie habe als „Ersatzchefin” einfach „funktioniert”, weil sie sich den Konventionen im Rotlichtmilieu gefügt habe. Lang meinte, die Bewährungsstrafe solle 14 Monate nicht übersteigen.
„14 Monate”, lautete auch das Urteil des Gerichts wegen Beihilfe zur Zuhälterei und Beihilfe zum schweren Menschenhandel in Tateinheit mit Zuhälterei. Hammer hob besonders ihr frühes Geständnis hervor: „Sie hat, was sie wusste, komplett ausgesagt.” Zudem sei sie ein „ausführendes Organ” gewesen und habe wie das frühere Opfer „funktioniert”. Allerdings habe sie nicht viel getan, um das Leiden ihrer Kollegin zu mildern. In Anbetracht der zweijährigen Bewährungsstrafe für R.’s Freundin, die jedoch als Täterin verurteilt worden war, beließ es das Schöffengericht bei den 14 Monaten.
pebe
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.