Impfpflicht für Masern
An die Nadel gezwungen

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ap Siegen. Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Deshalb gilt seit dem 1. März eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, Erzieher und Kindergartenkinder sowie Lehrkräfte und Schüler. Doch wie wird die gesetzliche Verordnung in der Praxis überprüft? Die SZ hat bei Siegener Schulen nachgefragt und soviel vorab: Gesicht zeigen wollte niemand.
„Im Rahmen des Masernschutzgesetzes muss der Impfstatus aller Mitarbeiter und Schüler kontrolliert und schriftlich dokumentiert werden“, erklärt Dr. Iris Nadine Tillmann. Für Schüler und Lehrkräfte, die vor dem Stichtag unterrichtet wurden oder tätig waren, gebe es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021.
ap Siegen. Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Deshalb gilt seit dem 1. März eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, Erzieher und Kindergartenkinder sowie Lehrkräfte und Schüler. Doch wie wird die gesetzliche Verordnung in der Praxis überprüft? Die SZ hat bei Siegener Schulen nachgefragt und soviel vorab: Gesicht zeigen wollte niemand.
„Im Rahmen des Masernschutzgesetzes muss der Impfstatus aller Mitarbeiter und Schüler kontrolliert und schriftlich dokumentiert werden“, erklärt Dr. Iris Nadine Tillmann. Für Schüler und Lehrkräfte, die vor dem Stichtag unterrichtet wurden oder tätig waren, gebe es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. „Die Zusammenarbeit zwischen den Kitas, Schulen und dem Jugendärztlichen Dienst läuft reibungslos“, so der Eindruck der Siegener Kinderärztin.
Bürokratische Herausforderung
Viele Schullleiter hingegen berichten von einer (bürokratischen) Herausforderung. „Klare Ausführungsregelungen für die Überprüfung gibt es nicht“, kritisiert der stellv. Schulleiter eines Gymnasiums. Wie genau der Impfschutz der Schüler überprüft wird, scheint also jeder Institution selbst überlassen. Zwei Siegener Grundschulen haben Kontrolltage durchgeführt, an denen alle Schüler auf den Masernschutz überprüft wurden. Widerstand habe es bislang nicht gegeben, die Verordnung erfordere jedoch einen großen Bürokratieaufwand. „Der Verwaltungsakt ist enorm, wichtige Unterrichtszeit geht dabei verloren. Das ist für uns schon eine hohe Zusatzbelastung, gerade in Zeiten von Corona“, beklagt eine der beiden Grundschulleiterinnen.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind nur wenige Kinder unvollständig oder gar nicht geimpft: „Von den 2019 eingeschulten Kindern waren 97,4 Prozent einmalig und 94,5 Prozent zweimalig geimpft“, zieht Dr. Iris Nadine Tillmann Bilanz. Der bundesweite Durchschnitt für die zweite Masern-Impfung sei mit 73,9 Prozent deutlich niedriger. „Für eine erfolgreiche Eliminierung benötigen wir aber mindestens 95 Prozent.“
Gefährliche Viruserkrankung
Die fieberhafte Viruserkrankung sei deshalb so gefährlich, weil sie durch Husten, Niesen, aber auch Sprechen übertragen werde und einen schwerwiegenden Verlauf mit schweren Komplikationen haben könne, mahnt die Expertin. „Eine Infektion beginnt mit grippeähnlichen Symptomen und kann eine Lungen- oder Hirnhautentzündung hervorrufen. Außerdem sind bakterielle Spätinfektionen möglich“, klärt Tillmann auf. Ungeimpfte Kinder müssen deshalb umgehend beim Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst gemeldet werden. Vom Unterricht ausgeschlossen werden sie jedoch nicht.
„Schulpflicht geht vor Impfpflicht“, betont die Siegener Kinderärztin. Bei Verstößen gegen das Masernschutzgesetz sei jedoch mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Demnach kann Leitungspersonal zur Kasse gebeten werden, wenn eine Person entgegen der gesetzlichen Verbote unterrichtet oder beschäftigt wird oder die Gesundheitsämter im Falle einer Benachrichtigungspflicht nicht informiert werden.
Schüler, die trotz der Impfpflicht innerhalb einer angemessenen Frist keinen Nachweis erbringen, müssen mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro rechnen.
Autor:Alexandra Pfeifer |
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