Viele Diebstähle, Bürgermeister angegriffen
Angeklagter hofft auf Bewährung

- hochgeladen von Pascal Mlyniec (Redakteur)
mick Siegen/Eckmannshausen. Der Angeklagte trinkt zu viel Alkohol und ist von Tabletten abhängig. Das weiß der 35-jährige Mann aus Netphen auch und möchte eine Therapie machen. Aber freiwillig, wenn er Bewährung bekomme. Dies haben seine Verteidiger beantragt und jede Form von Zwangsunterbringung als unverhältnismäßig abgelehnt.
Der Staatsanwalt hingegen sieht für die diversen Fälle des Diebstahls mit Waffen, der versuchten Körperverletzung und nicht zuletzt der mehrfachen Bedrohung des Ortsbürgermeisters von Eckmannshausen eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten unumgänglich. Zudem muss der Mann aus seiner Sicht eine Suchttherapie hinter verschlossenen Türen machen.
Mehrheit der Taten nach Schädel-Hirn-Trauma
Die große Mehrheit der angeklagten Taten lag nach dem 7. Juni 2020. An diesem Tag hatte der Angeklagte infolge eines Sturzes ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Dadurch entwickelte sich eine hirnorganische Psychose, die alle weiteren Taten beeinträchtigte, durch eine erhöhte Empfindlichkeit und Aggression vielleicht sogar bedingte.
Die Steuerungsfähigkeit war gleichzeitig nach Ansicht von Gutachter Dr. Bernd Roggenwallner erheblich beeinträchtigt, was auch den Staatsanwalt zur Senkung seiner Strafzumessung veranlasst. Wobei Anklagevertreter Moritz Faßbender zugleich aber auf einen vor dem Unfall liegenden Vorfall verweist, bei dem der Angeklagte einen Kleiderdiebstahl in einem Weidenauer Kaufhaus unter erheblicher Gewaltanwendung begangen habe. Unter anderem hatte er einen Angestellten, der ihn am Diebstahl hindern wollte, zweimal heftig in einen Kleiderständer gestoßen.
Bei Taten fast immer bewaffnet
Die aggressive Grundstimmung sei also „nicht nur von der Gehirnblutung“ ausgelöst worden, argumentiert der Anklagevertreter. Dazu kam, dass der Mann bei fast allen Diebstählen ein Messer zumindest in der Tasche hatte, einmal auch eine Schreckschusswaffe.
Bei einer länger zurückliegenden Tat in der Siegener Diskothek Meyer unterscheidet Faßbender. Ein Vorwurf, nachdem der Angeklagte einem Zeugen eine Flasche über den Kopf geschlagen haben soll, sei nicht nachweisbar, daher müsse Freispruch erfolgen. Dass der Netphener kurz darauf auf mit einer Flasche in der erhobenen Hand auf einen Sicherheitsmitarbeiter zugestürmt sei, wertet der Staatsanwalt als versuchte gefährliche Körperverletzung.
Vorfälle seien niedrig einzuschätzen
Anwalt Daniel Nierenz widerspricht kurz darauf genau in dieser Beurteilung. Er wundert sich über die Sicherheit der Zeugen, im Dämmerlicht einer Disko so gut gesehen zu haben und fordert hier ebenfalls einen Freispruch. Bei den anderen Taten betont er die Wichtigkeit, immer genau auf den einzelnen Vorwurf und die Verhältnismäßigkeit zu achten. Alle Vorfälle seien vergleichsweise niedrig einzuschätzen. Immerhin gelte die Strafvorschrift des Diebstahls mit Waffen auch für einen Banküberfall.
Selbst die Bedrohungen gegen den Ortsbürgermeister betrachtet der Anwalt aus Netphen mit Vorsicht, sieht dessen Schilderungen als möglicherweise „aufgebauscht“ und überzogen, um das eigene Verhalten vor sich selbst zu rechtfertigen.
Urteil am 9. April
Für die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung fehlt dem Verteidiger der Nachweis für den Zusammenhang von der Taten und Sucht. Die Hirnverletzung und damit die Psychose sei hingegen abgeklungen. Sein Mandant habe nicht die Absicht, „sich in nächster Zeit wieder den Kopf zu brechen“, erklärt der Anwalt und erinnert ganz entschieden an die acht Monate, die der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft sitze.
Als Co-Verteidiger schließt sich Dr. Achim Lüdeke dem Kollegen an. Er wirft dem - im Zuschauerraum sitzenden - Ortsbürgermeister überzogene Aussagen vor, die womöglich aus einer gewissen Eitelkeit stammten. Dieser habe durch sein Verhalten alles andere getan, als die Situation zu beruhigen. Das Urteil soll am Freitag, 9. April, verkündet werden.
Autor:SZ Redaktion aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.