Prozess um Drogen und Geldspielgeräte
Aufnahmen weisen auf Amphetamin im Eimer hin

- Die überwachten Gespräche dürfen im Prozess verwendet werden.
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mick Siegen. Zwei Fragen waren am Montag noch offen geblieben im Verfahren gegen die Männer, die wegen Drogenhandels und Betreibens einer illegalen „Zockerbude“ vor Gericht stehen: Können die Ergebnisse der polizeilichen Abhörmaßnahmen verwertet werden? Und gibt es doch noch einen „Deal“ für die beiden Hauptangeklagten?
Staatsanwältin sieht Versuch der Prozessverschleppung
Haftbefehl außer Vollzug setzenAuf Bitte von Verteidigerin Katharina Batz hatte es diesbezüglich ein zweites Gespräch gegeben. Vor allem ging es ihr darum, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten außer Vollzug setzen zu lassen.
mick Siegen. Zwei Fragen waren am Montag noch offen geblieben im Verfahren gegen die Männer, die wegen Drogenhandels und Betreibens einer illegalen „Zockerbude“ vor Gericht stehen: Können die Ergebnisse der polizeilichen Abhörmaßnahmen verwertet werden? Und gibt es doch noch einen „Deal“ für die beiden Hauptangeklagten?
Haftbefehl außer Vollzug setzen
Auf Bitte von Verteidigerin Katharina Batz hatte es diesbezüglich ein zweites Gespräch gegeben. Vor allem ging es ihr darum, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten außer Vollzug setzen zu lassen. Ihr Kollege Torben Petry bot gar eine Sicherheitsleistung an und versuchte, dem Gericht zu vermitteln, dass bei einem Angeklagten, der fest in der Region verwurzelt sei, ein Absetzen ins Ausland nicht zu befürchten sei. Der Mann werde sich im Gegenteil vor Gericht sogar gegen Bestrebungen wehren, ihn abzuschieben. Außerdem: Wenn der Mandant bei einer Strafe von viereinhalb bis sechs Jahren lande, müsse er wahrscheinlich nur noch drei davon verbüßen, möglicherweise im offenen Vollzug.
Dies alles trug Richterin Elfriede Dreisbach am Dienstag vor und zitierte danach die Staatsanwältin dahingehend, dass diese einer Aussetzung auf keinen Fall zustimme. Die Kammer selbst sehe angesichts des jetzigen Fortgangs der Hauptverhandlung auch keine besondere Möglichkeit mehr, das Verfahren durch eine Verständigung sonderlich zu verkürzen. Der Anwalt sah das freilich anders und hatte ursprünglich weitere Anträge avisiert.
Aufnahmen dürfen verwendet werden
Ebenfalls kein Glück hatten die Verteidiger mit ihrem Versuch, die abgehörten Gespräche ihrer Mandanten aus dem Prozess herauszuhalten. „Aus unserer Sicht liegt kein Beweisverwertungsverbot vor“, machte die Vorsitzende ihre Ablehnung der Anträge klar: Es habe keine Rechtsverstöße seitens der Polizei gegeben. Entsprechend wurden gut 90 Minuten „Hörspiele“ abgespielt; Aufnahmen aus dem Auto eines der Hauptangeklagten, der sich dort mit seinem „Kompagnon“ im März und April 2020 oft und lang aufgehalten hatte.
Eimer mit Amphetamin
Es ging vor allem um ihre Gewinne und Verluste beim abendlichen Zocken in ihrem privaten „Casino“. Ab und an kamen aber auch Dinge zur Sprache, die sich mit Hilfe des Hintergrundwissens auch für die Drogenanklage verwenden lassen. So wurde über den Eimer gesprochen, in dem das Amphetamin in der Geisweider Bunkerwohnung aufbewahrt wurde, über Qualität und Preise, über Schulden, die Kunden noch bei den Männern hatten. Einmal wurde Geld gezählt.
Prozess wird am 10. Dezember fortgesetzt
„Die richtig spannenden Sachen kommen erst beim nächsten Mal“, betonte die Anklagevertreterin. Am 10. Dezember werden nach Plan weitere Aufnahmen aus dem Fahrzeug abgespielt, zudem sollen auch Teile der Telefonüberwachung ins Verfahren eingeführt werden. Vor allem müsse dann aber auch „wieder länger verhandelt werden“, betonte Richterin Elfriede Dreisbach.
Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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