AWo-Kitas ohne Martinszüge

- Für die Kreisverwaltung ist die Sache eigentlich recht einfach. Martinszüge – wie hier in Niederdielfen – sind für sie kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die nicht genehmigungspflichtig sind. Archivfoto: dima
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Ein Widerspruch? Die einen, die Rheinländer, wollen die Martinszüge zum immateriellen Weltkulturerbe der Unesco erheben. Dazu haben die Verfechter der Tradition mit Lichterumzug, St. Martin auf dem Pferd und den Weckmännern für die Kinder am Montag einen entsprechenden Antrag gestellt. Die anderen, die Siegen-Wittgensteiner, tun sich dabei oftmals schwer, die Tradition zu leben. In Bad Laasphe und Bad Berleburg zum Beispiel bleiben in diesem Jahr die Lichter aus.Die verpflichtende Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen im Rahmen der hübsch-heimeligen Laternenumzüge seitens des Kreises lässt etwa die AWo-Kitas zurückschrecken. Konkret: Die Arbeiterwohlfahrt hat kürzlich alle ihre Kitas angeschrieben – mit dem Hinweis, die Laternenumzüge seien künftig nicht mehr bei den Städten oder Gemeinden zu beantragen, sondern direkt beim Kreis. Früher war es üblich, dass die Kindergärten im Rathaus Bescheid gaben. Dann wurden Polizei und Feuerwehr kontaktiert und das fröhliche „Rabimmel Rabammel Rabumm“ konnte – mehr oder weniger auf dem kurzen Dienstweg – starten.
Gesungen wird heute nur noch die letzte Strophe des bekannten Laternenlieds: „Mein Licht ist aus, ich geh’ nach Haus.“ Denn mit dem Antrag auf „Erteilung einer Erlaubnis nach Paragraf 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung“ sind für einige Kitas die Hürden einfach zu hoch. „Wir machen jetzt ein internes Lichterfest“, verriet eine Kita-Leiterin aus Wittgenstein. „Das ist zwar schade für die Kinder, aber es geht nicht anders.“
Zum Antrag beim Kreis muss eine Erklärung unterschrieben werden, dass der Kindergarten „xy“, der den Laternenumzug durchführt, für alles haftet. Während Bund, Land, Kreis oder Stadt von sämtlichen versicherungsrechtlichen Ansprüchen der Teilnehmer oder Dritter freizustellen sind, verpflichten sich die Kindergärten, die Wiedergutmachung sämtlicher entstehenden Schäden zu übernehmen. Mehr noch: Den Veranstaltern und deren Teilnehmern stehen keinerlei Schadensersatzansprüche gegen die Straßenbaubehörde zu. Will heißen: Entsteht während des Laternenumzugs ein Schaden, haftet der Kindergarten. Fällt ein Kind während des Umzugs in ein Schlagloch, haftet auch hier keine Behörde. Die Arbeiterwohlfahrt äußerte sich auf Anfrage der SZ nicht zum Thema. „Richten Sie Ihre Anfrage direkt an den Kreis“, hieß es dort von der Regionalleitung „Kinder, Jugend und Familie“. Man warte aktuell auf eine Rückmeldung des Kreises hinsichtlich der zukünftigen Regelung der Angelegenheit.
Für die Kreisverwaltung ist die Lösung eigentlich recht einfach. „Martinszüge sind nach unserer Auffassung kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die nicht genehmigungspflichtig sind“, sagte Kreis-Pressesprecher Torsten Manges auf SZ-Anfrage. Wenn dann allerdings dennoch ein Genehmigungsantrag gestellt werde, seien natürlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Für Nina Stahl, Geschäftsbereichsleiterin Kita im Kreiskirchenamt Siegen/Wittgenstein, kein Problem. Die „Evangelischen“ führen ihre Laternenumzüge durch: Zwar sei auch für die ev. Kindergärten im Kreisgebiet „ein riesiger Verwaltungsaufwand“ zu bewältigen. Ebenso bestünden bei den Akteuren Unsicherheiten, was die vertraglichen Angelegenheiten anbetrifft. Aber die versicherungsrechtlichen Dinge seien geregelt. Nina Stahl: „Das läuft mit einem Rahmenvertrag über die Landeskirche.“
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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