Start ins Berufsleben
Azubis müssen meist keine Steuern zahlen

- Für viele Schulabgänger beginnt in diesen Wochen das Berufsleben. Mit dem ersten eigenen Gehalt kommen nicht selten Fragen rund um das Thema Steuern auf.
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sz Siegen/Bad Berleburg. Für viele Schulabgänger beginnt in diesen Wochen das Berufsleben. Mit dem ersten eigenen Gehalt kommen nicht selten Fragen rund um das Thema Steuern auf. „Grundsätzlich“, so Christiane Pfender-Stracke als Leiterin des Finanzamts Siegen, „müssen auch Auszubildende Steuern zahlen. In der Praxis ist es jedoch so, dass insbesondere im ersten Ausbildungsjahr häufig noch gar keine Steuern anfallen.“
Ein lediger Auszubildender darf derzeit monatlich bis zu 1080 Euro verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete oder Auszubildende mit Kindern sind die Freibeträge noch höher.
Wenn ein Auszubildender so viel verdient, dass er Steuern zahlen muss, behält der Arbeitgeber die Beträge ein und überweist sie unmittelbar an das Finanzamt. Eine separate Steuererklärung müssen Auszubildende in der Regel nicht abgeben.
Azubis können auch eine Steuererklärung abgeben
„Es kann sich für Auszubildende lohnen, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um eine Steuererstattung zu erhalten.“, so Christiane Pfender-Stracke. Denn auch Auszubildende können in ihrer Steuererklärung insbesondere beruflich veranlasste Ausgaben geltend machen. Diese Werbungskosten können z. B. Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule, Bewerbungskosten oder Aufwendungen für Fachliteratur sein.
Doch es gibt auch Situationen, in denen man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Beispielsweise können sich Azubis erhöhte Werbungskosten, etwa Fahrtkosten im Rahmen der Ausbildung, bereits im Vorfeld eintragen lassen. Dann wird monatlich weniger Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Dafür ist später eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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