Bei Eis und Schnee früh raus
Bis 7 oder 8Uhr müssen die Gehwege von den Anwohnern passierbar gemacht sein
sz Siegen. Bei Kälte, Schnee und Eisglätte verlangen die Städte und Gemeinden von ihren Bürgern einen frühen Sprung aus den Federn. Denn bis 7 oder 8Uhr – und bis 20 Uhr, je nach Satzung der Gemeinde – müssen die Gehwege von den Anwohnern passierbar gemacht sein. Und treten Schneefall und Eisglätte später ein, dann sogar »unverzüglich«. Wenn es zum Unfall kommt, weil der Schneeräumer versagt hat, geht es um den Schadenersatz. Das kann den Eigentümer oder den Mieter treffen, den Hausmeister oder sonst jemanden, der mit dem Abstumpfen der Wege beauftragt ist. Dabei kann es von der Reinigung eines verschmutzten Mantels bis zur lebenslangen Rente gehen. »Dann sind die Haftpflichtversicherungen gefordert. Regulierer sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und was die Ortssatzung dazu meint«, berichtet Michael Heinz, Sprecher des Bezirksverbandes Siegen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Danach will man wissen, ob den Versicherten ein Verschulden trifft, wenn ja, zahlt die Versicherung für ihn, wenn nicht, wehrt sie einen Anspruch ab. – Gut getroffen haben es Sturzopfer, die einen Anwalt auf Kosten einer Rechtsschutzversicherung einschalten können.
Niemand muss sich bei tagsüber einsetzender Eisglätte vom Arbeitsplatz losreißen, um den Bürgersteig zu reinigen, auch wenn es nach der Ortssatzung so aussieht. Man darf die Räumarbeit auf den Feierabend verschieben, wie Gerichte entschieden hätten. Sie legten auch Fußgängern viel Sorgfalt ans Herz. Der Nachweis, dass ein Räumpflichtiger einen Schaden in Kauf genommen habe, sei zudem fast nie zu führen. Daher trete die Haftpflichtversicherung des Schädigers nach Glatteis-Fußgängerunfällen meist als Abwehrer von Ansprüchen auf.
Trotzdem empfehlen Heinz und Kollegen, die Räumpflicht ernst zu nehmen und sich auch an eisigen arbeitsfreien Wochenenden früh aus den Federn zu erheben. Denn mit dieser Freundlichkeit gegenüber den Mitbürgern kann man sich ein zermürbendes Hickhack ersparen, im Extrem bis hin zu Gerichtsverfahren.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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