Beiträge nicht mehr bezahlt
Nach verspäteter Insolvenz: Geldstrafe für Ex-Firmenchef
pebe Siegen. Dem Firmeninhaber ging es nicht gut, denn seiner Firma, einer GmbH, ging es schlecht und schlechter. Das Ende vom Lied: Der Unternehmer zahlte für seine immer weniger werdenden Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an die zuständige Krankenkasse. Irgendwann stand die Firma vor dem Aus. Aber anstatt die Insolvenz anzumelden, schwieg der glücklose Firmenchef. Beides brachte ihn jetzt vor Amtsrichterin Claudia Neumann.
Rund 4500 e hatte er in zwei Monaten für seine Beschäftigten nicht einbezahlt, rechnete der zuständige Abteilungsleiter der Krankenkasse vor. Zudem standen noch Beträge aus früheren Schwachzeiten des Unternehmens aus. Die Richterin blickte zu Oberamtsanwalt Benjamin Schneider hinüber. Mit der Frage »154?« leitete sie einen kurzen Wortwechsel ein, den der Angeklagte mit einem großen Fragezeichen im Gesicht quittierte.
Das sah die Richterin: »Vielleicht verstehen Sie das Kauderwelsch nicht«, meinte sie dann freundlich und erklärte, was die »innerjuristische Beratschlagung« ergeben hatte: dass nämlich bestimmte Anklagepunkte »im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung« eingestellt würden. Der Angeklagte nickte. Da er die verspätete Insolvenzanmeldung zugegeben hatte, konnte Schneider sich in seinem Plädoyer kurz fassen. Die Firma des Angeklagten habe sich zwar in einer »wirtschaftlich desolaten Situation« befunden, aber durch die nicht gezahlten Beiträge habe er »die Solidargemeinschaft der Versicherten erheblich geschädigt«. Zudem sei der ehemalige und neue Firmenchef verpflichtet gewesen, die Insolvenz rechtzeitig anzumelden. Schneider forderte für beide Delikte jeweils 40 Tagessätze, die er dann auf insgesamt 60 Tagessätze zu 25 e zurückführte.
Da der Angeklagte dem bis auf die Erkenntnis »Es ist eben passiert« nichts hinzufügen oder entgegnen konnte, ließ auch das Urteil nicht lange auf sich warten. Es entsprach der Forderung des Anklägers. »Haben Sie denn jetzt jemanden, der Sie berät?« fragte sie. Der Angeklagte verneinte. Er habe noch keine Angestellten, und seine neue Firma sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Darauf die Richterin: »Bevor Sie wieder eine GmbH gründen, lassen Sie sich beraten.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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