»Belastung noch weiter gestiegen«
Arbeitsgericht Siegen stellte seinen Jahresbericht vor / Eingänge plus 3,8 Prozent
matz Siegen. »Die Lage hat sich so entwickelt, wie es angesichts der Wirtschaftslage zu erwarten war.« Der Direktor des Arbeitsgerichts Siegen, Ralf Henssen, nahm gestern kein Blatt vor den Mund, als er den Jahresbericht seiner Behörde vorstellte. »Die Belastung des Arbeitsgerichts ist auch im vergangenen Jahr weiter gestiegen.« Insgesamt seien 2470 Klagen erhoben worden (2001: 2376), ein Plus von 3,8 Prozent. Nur zehn der Verfahren seien von Arbeitgebern angestrengt worden.
Da die Siegener Außenstelle des Landesarbeitsgerichts Hamm eine Richterin und zwei Richter beschäftigt, lag die durchschnittliche Belastung der drei bei 823 Klagen (Vorjahr: 792). Henssen: »Bei einem rechnerischen Normalpensum von 550 Verfahren liegt nominell eine deutliche Überschreitung vor.« Damit könne man die im öffentlichen Dienst übliche 38,5 Stunden-Woche nicht einhalten. Dennoch seien mehr Verfahren beendet worden als neue eingingen: 2604 Klagen (2001: 2437) seien erledigt worden, davon 132 durch ein streitiges Urteil, 222 durch Versäumnis-, Anerkenntnisurteil o.ä., 1319 Verfahren durch Vergleich und 931 auf andere Weise wie z.B. Klagerücknahme oder Erledigungserklärung. »Angesichts der vielen Vergleiche könnte man meinen, dass wir bösen Arbeitsrichter Vergleiche erzwingen«, kam der Arbeitsgerichtsdirektor auf ein »übles Gerücht« zu sprechen. Das sei aber nicht wahr. »Wir können das nicht beschließen, darauf einigen sich die Parteien.«
Bei den erledigten Verfahren liege der Anteil der Kündigungsschutzklagen bei 1387 Verfahren (53,3 Prozent) – gegenüber 1174 Verfahren (48,2 Prozent) in 2001 »eine deutliche Steigerung«. Schwerpunkte seien weiterhin betriebs- sowie verhaltensbedingte Kündigungen. Daneben blieben auch krankheitsbedingte Kündigungen und Arbeitsentgelt Dauerthemen. »Das war zu erwarten angesichts der derzeitigen Situation«, urteilte Henssen.
Vor dem Hintergrund war »die Dauer der Verfahren von akzeptabler Kürze«. 58,1 Prozent (2001: 57,7 Prozent) waren nach drei Monaten, 75,2 Prozent (2001: 79 Prozent) nach sechs Monaten erledigt. Auch wenn »die insgesamt festzustellende, wenn auch geringfügige Verlängerung der Verfahrensdauer ein an steigende Eingangszahlen« sei, so bekommt man bei Ralf Henssen »eigentlich innerhalb von vier Wochen einen Gütetermin«.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seien mit 27 im Vergleich zu 26 im Jahr 2001 fast gleich geblieben. Gleiches gelte für die Beschlussverfahren: 33 in 2002, 34 im Jahr zuvor. Henssen: »Die Betriebsratswahlen im vergangenen Jahr haben also nicht zu einem erhöhten Geschäftsanfall geführt, ebenso wenig die übrigen Änderungen des Jahres 2001 im Betriebsverfassungsgesetz.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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