Nach verbaler Entgleisung im Gerichtssaal
Beschwerde gegen Polizisten eingereicht

- Einem Beamten drohen im Zuge einer Dienstaufsichtsbeschwerde ernsthafte Konsequenzen.
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cs Siegen. Seine Ankündigung setzte Christoph Rühlmann in die Tat um. Der SZ gegenüber bestätigte der Strafverteidiger, dass er bei Landrat Andreas Müller als Behördenleiter der hiesigen Polizei Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen 34-jährigen Ermittler eingereicht hat. Wie berichtet, hatte der junge Ordnungshüter seinen Unmut über das Urteil gegen einen 29-Jährigen deutlich kundgetan. Dem jungen Mann auf der Anklagebank wurde, neben einer Vielzahl weiterer Delikte, vorgeworfen, vor einigen Monaten eine junge Frau in der Achenbacher Furt brutal überfallen und ausgeraubt zu haben. Die 1. große Strafkammer des Siegener Landgerichts war von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt und sprach ihn zumindest von diesem Vorwurf frei.
cs Siegen. Seine Ankündigung setzte Christoph Rühlmann in die Tat um. Der SZ gegenüber bestätigte der Strafverteidiger, dass er bei Landrat Andreas Müller als Behördenleiter der hiesigen Polizei Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen 34-jährigen Ermittler eingereicht hat. Wie berichtet, hatte der junge Ordnungshüter seinen Unmut über das Urteil gegen einen 29-Jährigen deutlich kundgetan. Dem jungen Mann auf der Anklagebank wurde, neben einer Vielzahl weiterer Delikte, vorgeworfen, vor einigen Monaten eine junge Frau in der Achenbacher Furt brutal überfallen und ausgeraubt zu haben. Die 1. große Strafkammer des Siegener Landgerichts war von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt und sprach ihn zumindest von diesem Vorwurf frei. Während der Urteilsbegründung von Elfriede Dreisbach wies Beisitzerin Bettina Scholtis die Richterin darauf hin, dass der Ermittler, der das Geschehen von den Zuschauerrängen aus verfolgte, sich mehrfach an den Kopf getippt – also dem Gericht „einen Vogel“ gezeigt – habe.
"Das wollte ich so nicht stehen lassen"
Nach Ermahnung der Richterin („Wir diskutieren unsere Urteile nicht!“) kam es im Gerichtssaal zu einem kurzen Wortgefecht, der Ermittler bezeichnete die Ausführungen der Kammer sichtlich echauffiert als „Frechheit“. Auch nach Prozessende beruhigten sich die Gemüter nicht. Christoph Rühlmann kündigte dem Beamten gegenüber an, eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung zu ziehen.
„Das wollte ich nicht so stehen lassen“, erklärte der Rechtsanwalt, der die Resonanz auf die SZ-Berichterstattung in den vergangenen Tagen aufmerksam verfolgte. Es könne nicht sein, dass Polizisten Urteile des Gerichts als falsch bezeichneten und somit die Unschuldsvermutung infrage stellten. Auch die Gewaltenteilung werde durch ein solches Verhalten aufgeweicht. Es gelte, Gerichte künftig vor solchen Entgleisungen zu schützen: „So etwas darf nicht Schule machen.“
Es drohen ernsthafte Konsequenzen
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellt dabei durchaus mehr als reine Symbolik dar, dem Beamten drohen nun ernsthafte Konsequenzen. Für die Bearbeitung ist indes die örtliche Kreispolizeibehörde zuständig, weil der Beschwerde kein Strafverfahren anhängig ist. Das könnte sich allerdings ändern: Nach SZ-Informationen prüft die Kammer die Erstattung einer Anzeige, etwa wegen Missachtung des Gerichts. In diesem Fall würde das Verfahren an das Polizeipräsidium Hagen weitergegeben, das für Beamtendelikte zuständig zeichnet.
Autor:Christian Schwermer (Redakteur) aus Siegen |
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