Brandstiftung: Urteil bestätigt

- Im April 2014 brannte das „Haus Tüschebach“ bis auf die Grundmauern nieder. Schon das Betzdorfer Schöffengericht hatte den ehemaligen Betreiber wegen Brandstiftung verurteilt – jetzt sprach auch die Koblenzer Berufungskammer den 58-Jährigen schuldig. Archivfoto: rai
- hochgeladen von Archiv-Artikel Siegener Zeitung
damo - Der frühere Wirt des Ausflugslokals „Haus Tüschebach“ muss knapp drei Jahre lang hinter Gitter – und damit ist er noch gut bedient. Das jedenfalls ist die Meinung der Koblenzer Berufungskammer: Das Urteil aus der ersten Instanz sei „sehr, sehr günstig“ für den Angeklagten gewesen, sagte Richterin Andrea Wild-Völpel. Hätte sie freie Hand gehabt, wäre Jochen H. wohl für einen längeren Zeitraum aus dem Verkehr gezogen worden: „Eine höhere Strafe wäre gerechtfertigt“, sagte die Richterin.
Denn anders als im Betzdorfer Prozess habe der psychiatrische Gutachter in Koblenz keine Gründe für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit geliefert – was in Betzdorf zu einem milderen Urteil geführt hatte. Dass der Angeklagte gestern trotzdem keine längere Freiheitsstrafe kassiert hat, ist einem juristischen Grundsatz geschuldet: Wenn der Angeklagte selbst (und nicht die Staatsanwaltschaft) einen Berufungsprozess anstrebt, darf er dafür nicht mit einem härteren Urteil bestraft werden.
Gut möglich aber, dass trotzdem noch ein bisschen was draufkommt: Für die Richterin ist nicht nur die Brandstiftung bewiesene Sache, sondern in der Konsequenz liege auch ein Versicherungsbetrug auf der Hand. Schließlich habe Jochen H. bereits die nötigen Unterlagen bei seiner Gebäudeversicherung eingereicht, um den Brandschaden regulieren zu lassen. Und damit könne man nicht mehr von einem Betrug im Versuchsstadium sprechen, meinte die Juristin: „Dafür wird sich der Angeklagte wohl noch juristisch verantworten müssen.“
Ein ausführlicher Bericht findet sich am Freitag in der Siegener Zeitung.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.