Strafanzeigen und Bußgeld bis 25.000 Euro denkbar
Corona-Streifen in Siegen unterwegs

- Die Teams des Siegener Ordnungsamtes haben vor allem die Straßen und Plätze im Blick, hier z. B. die Bahnhofstraße in der Innenstadt. Denn: Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind ab sofort untersagt. Foto: ch
- hochgeladen von Sarah Panthel (Redakteurin)
sp Siegen. Seit Montag gilt die umfassende Kontaktsperre. Bund und Länder hatten den weitreichenden Eingriff in das öffentliche Leben am Wochenende gemeinsam beschlossen. Das Ziel: Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus soll sinken.
Um die Kontaktsperren und die anderen Auflagen zu kontrollieren, hat etwa die Krönchenstadt die Zahl ihrer Corona-Streifen durch das Ordnungsamt hochgefahren. Insgesamt 25 Frauen und Männer im Außendienst der Ordnungsbehörde schauen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dass die Anordnungen der Landesregierung eingehalten werden. Die Ordnungsamt-Mitarbeiter werden dabei von Kollegen aus anderen Bereichen der Verwaltung unterstützt, etwa von Beschäftigten vom Grünflächenamt.
sp Siegen. Seit Montag gilt die umfassende Kontaktsperre. Bund und Länder hatten den weitreichenden Eingriff in das öffentliche Leben am Wochenende gemeinsam beschlossen. Das Ziel: Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus soll sinken.
Um die Kontaktsperren und die anderen Auflagen zu kontrollieren, hat etwa die Krönchenstadt die Zahl ihrer Corona-Streifen durch das Ordnungsamt hochgefahren. Insgesamt 25 Frauen und Männer im Außendienst der Ordnungsbehörde schauen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dass die Anordnungen der Landesregierung eingehalten werden. Die Ordnungsamt-Mitarbeiter werden dabei von Kollegen aus anderen Bereichen der Verwaltung unterstützt, etwa von Beschäftigten vom Grünflächenamt.
Keine Ausgangssperre, "alle können sich frei bewegen"
Und was wird kontrolliert? Noch immer ein bisschen die längst mit rot-weißem Flatterband abgesperrten Spielplätze, aber in erster Linie die Plätze und Straßen in allen Stadtteilen. Denn Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt. Also: Das erste Picknick im Frühling, der Lauftreff oder das gemeinsame Gassigehen in der Gruppe – all das ist nicht mehr erlaubt. Der Solo-Spaziergang mit oder ohne Hund ist weiterhin erlaubt, auch eine Runde joggen – nur eben allein oder zu zweit. Es gibt (noch) keine Ausgangssperre, niemand benötigt einen Passierschein oder ähnliches, um zur Arbeit zu fahren oder raus zu gehen. „Alle können sich frei bewegen“, heißt es aus dem Rathaus. Es gibt, wie so oft, bei der Kontaktsperre auch Ausnahmen von der Regel: Die betreffen die unmittelbaren Verwandten, Eheleute, Lebenspartner, Personen in derselben „häuslichen Gemeinschaft“ oder die Begleitung Minderjähriger oder Menschen, die besonders viel Hilfe im Alltag brauchen. Konkretes Beispiel: Die Familie kann im Verbund die eigenen vier Wände verlassen.
Rechtsgrundlage: das Infektionsschutzgesetz
Doch es geht in Zeiten der Pandemie in erster Linie nicht um die Ausnahmen, sondern um die Regeln. Und die sollen strikt und ernsthaft beachtet werden. Personen, die gegen die geltende Rechtslage verstoßen, können mit einem Bußgeld von 200 bis 25 000 Euro belangt werden, gegebenenfalls können auch Strafanzeigen erfolgen. Die Rechtsgrundlage für die Sanktionen basiert wiederum auf dem IfSG, dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Die Bußgeld- und Strafvorschriften sind in Paragraf 73 und 75 geregelt.
Übrigens: Das Ordnungsamt berichtet, dass es wegen der neuen Regelungen hauptsächlich Nachfragen von Gewerbetreibenden bei der städtischen Hotline für Gewerbetreibende und Unternehmen gegeben habe, aber auch von Bürgern wegen des Kontaktverbots. Eher weniger Menschen hätten sich gemeldet, um auf ein Fehlverhalten anderer Personen hinzuweisen.
Autor:Sarah Panthel (Redakteurin) aus Siegen |
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