Die Bundeswehr prüft den Klageweg

- Verhindert das Radar auf dem Ebschloh bei Erndtebrück vielleicht doch noch den Bau der vier geplanten Windkraftanlagen auf dem Benfer Rücken? Die Bundeswehr prüft zumindest die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln. Foto: Archiv
- hochgeladen von Archiv-Artikel Siegener Zeitung
bw - Die Genehmigung für die Windräder auf dem Benfer Rücken hat die Siegener Kreisverwaltung zwar erteilt – ob die Anlagen tatsächlich gebaut werden, darüber könnte womöglich ein Gericht entscheiden. Denn wie unsere Zeitung erfuhr, prüft das zuständige Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr derzeit die Möglichkeit einer Einlegung von Rechtsmitteln gegen die erteilte Genehmigung. Deutlich wird in der Stellungnahme der Behörde auch, dass es von der Bundeswehr eben kein „grünes Licht“ für den Bau der vier geplanten Windkraftanlagen gegeben hat.
Die Bundeswehr sei im immissionsschutzrechtlichen Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung der vier Windenergie-Anlagen auf dem Benfer Rücken durch den Kreis Siegen Wittgenstein als Träger der militärischen Belange beteiligt worden, betonte ein Sprecher des Bundesamtes. Weiter: „Diese geplanten Windenergieanlagen befinden sich in einem militärischen Schutzbereich. Die Genehmigung zum Bau der Windenergieanlagen in dem eingerichteten militärischen Schutzbereich konnte nach § 3 Schutzbereichgesetz durch die Bundeswehr nicht erteilt werden“, stellte der Sprecher klar – und schob dann den entscheidenden Satz hinterher: Der vom Kreis Siegen-Wittgenstein erteilte Genehmigungsbescheid liegt der Bundeswehr vor, die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln wird geprüft.
Nun könnte also die Diskussion um die Wirksamkeit des Schutzbereichs um das Radar auf dem Ebschloh neue Nahrung erhalten. Von Bedeutung könnte dabei auch der Windenergie-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. November 2015 werden. Darin heißt es unter anderem:
Die Lahn Energy GmbH hatte ein Gutachten vorgelegt, wonach die vier Windräder nicht in den Erfassungsbereich des Radars hineinragen. Die Resultate des Gutachtens haben den Kreis als Genehmigungsbehörde davon überzeugt, dass das Radar auf dem Ebschloh nicht durch den Bau der Windkraftanlagen beeinträchtigt werde, wie Torsten Manges als Sprecher der Kreisverwaltung gegenüber unserer Zeitung deutlich gemacht hatte. Die Belange der Bundeswehr seien im Abwägungsprozess berücksichtigt worden, so Manges. Das sieht aber das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wohl anders.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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