Die »Fahrrad-Novelle«
Einbahnstraßen für Radler in beide Richtungen geöffnet
sz Siegen. Die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat vor allem für den Radverkehr viele positive Veränderungen gebracht, weshalb sie häufig auch als »Fahrrad-Novelle« bezeichnet wird. Sie regelt ganz unterschiedliche Elemente der Radverkehrsförderung. Dazu zählen laut Siegener Stadtverwaltung unter anderem auch die Öffnung von Einbahnstraßen und die Kennzeichnung von Wegen als Fahrradstraße. Durch das Zusatzschild »Radfahrer frei« können Einbahnstraßen für »Pedalritter« in beide Richtungen geöffnet werden. Für den Radverkehr bedeutet dies den Wegfall von Umwegen und die Möglichkeit, abseits der Hauptverkehrsstraßen zu fahren.
Die Regelung gilt allerdings nur für Einbahnstraßen, die auch entsprechend beschildert sind. Unter dem »Einfahrt-Verboten«-Schild muss – so die städtische Pressestelle – das Zusatzschild »Radfahrer frei« hängen, sonst ist die Einbahnstraße nicht für den Radverkehr geöffnet. Natürlich müssen Radfahrer auch weiterhin die Verkehrsregeln »Rechts fahren« und »Vorfahrt achten« befolgen.
Im Stadtgebiet Siegen sind inzwischen folgende Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet: Fürst-Johann-Moritz-Straße, Brüder-Busch-Straße, Häutebachweg, Brüderweg, Von-Gericke-Straße, Friedrich-List-Straße, Daimlerstraße/Borsigstraße sowie Auf der Meinhardt in Weidenau und Helsbachstraße in Eiserfeld.
Als bisher einzige Fahrradstraße in Siegen wurde ein Teilstück der Stahlwerkstraße unter der HTS in Geisweid ausgeschildert. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
»Fahrradstraßen«, heißt es, »kommen nur für bestimmte Straßenstrecken in Betracht, auf denen der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart darstellt oder dies alsbald zu erwarten ist.« Sie seien nur für untergeordnete Straßen, nicht jedoch für Hauptverkehrs- oder Sammelstraßen geeignet. Vorteile, so die Stadt: »Radfahrer sind bevorrechtigt und können unbeschwert radeln. Es gibt genügend Platz und eine hohe Sicherheit, da hier Kraftfahrzeuge nur langsam fahren dürfen. Gemeinsame Fahrten werden attraktiv, da Radfahrer nebeneinander fahren und sich unterhalten können. Fahrradstraßen sind geeignet, das Fahrradklima einer Stadt zu verbessern.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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