Doch kein Bagger an der „Alm“

- Teile der Terrasse der „Alm“ sind in den vergangenen Tagen bereits demontiert worden. Ob das aufgrund der einstweiligen Verfügung so in Ordnung ist, darüber gibt es zwischen den Streitparteien einmal mehr unterschiedliche Auffassungen. Foto: thor
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Überraschende Wendung im Streit um die „Alm“: Das eigentliche Gebäude, in dem das beliebte Ausflugslokal untergebracht ist, wird nun doch keine Bekanntschaft mit einem Abrissbagger oder einer Spitzhacke machen. Auch der privat verlegte Kanal bleibt an Ort und Stelle. Damit sind die Chancen deutlich gestiegen, dass es nach der vor zwei Wochen privat inszenierten Beerdigung doch noch eine „Auferstehung“ der „Alm“ geben wird – wenn auch nicht nach biblischem Vorbild nach drei Tagen. Am Pfingstmontag hatten die Stammgäste dann nochmals ausgiebig Abschied genommen.Hintergrund der jüngsten Entwicklung ist eine einstweilige Verfügung, die die neuen Eigentümer Rüdiger Schneider und Peter Stratmann bei Gericht eingereicht hatten, um besagten Bagger zu verhindern. Anlass war die Ankündigung von Pächter Stefan Acher gewesen, die von ihm angebauten Gebäudeteile abzureißen und die „Alm“ in jenen Zustand zu versetzen, in dem er sie vor rund 13 Jahren angetroffen hatte. Zunächst hatte Acher Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt, diesen aber zwischenzeitlich wieder zurückgenommen. Somit ist ihm durch das Gericht untersagt, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Allerdings steht wohl auch fest, dass Schneider und Stratmann ihm dafür eine Art Ausgleich bzw. Entschädigung zahlen müssen, über deren Höhe sich noch die Anwälte unterhalten dürften.
Diese Anordnung interpretiert Acher übrigens so, dass er die Terrasse abbauen darf, u. a. das Geländer ist bereits verschwunden, auch das Kühlhaus auf der Rückseite der „Alm“. Was die Terrasse angeht, so ist Rüdiger Schneider zwar anderer Meinung, er will das Vorgehen derzeit aber nicht kommentieren, sondern erst den offiziellen Übergabetermin am 31. Mai abwarten.
Wie mehrfach berichtet, wollen die neuen Eigentümer die „Alm“ mit einem anderen Konzept fortführen. Als große Hürden galten bislang die Baugenehmigungen und die Konzession, war das einstige Wochenendhaus doch seinerzeit illegal im Außenbereich errichtet worden. Ein kluger Schachzug der beiden Investoren dürfte es sein, erneut auf die Dienste des Betzdorfer Architekten Udo Piske zu setzen, war der doch schon am ersten Genehmigungsverfahren für die „Alm“ beteiligt.
Sollten keine größeren Anbauten geplant sein, benötige man auch keinen neuen Bauantrag, meinte Piske im Gespräch mit der SZ und verwies auf einen Bestandschutz für die „Alm“. Anders sehe es bei der gastronomischen Konzession aus (erteilt die Verbandsgemeinde). Eine Übertragung scheint in diesem besonderen Fall ausgeschlossen. Piske sieht aber keinen Grund dafür, eine neue Konzession zu verweigern, sollten alle Auflagen (Hygiene etc.) erfüllt werden. Gleichwohl sollten alle Freunde des Lokals nicht auf eine schnelle Neueröffnung hoffen – auch das deutete Rüdiger Schneider bereits an.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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