Geselligkeit kommt in Corona-Zeiten zu kurz
Drückjagden nicht abgeblasen

- Gesellschaftsjagden sind trotz „Lockdown light“ erlaubt: In NRW gibt es eine Ausnahmegenehmigung – unter Corona-Bedingungen, versteht sich.
- Foto: damo
- hochgeladen von Klaus-Jürgen Menn (Redakteur)
js Siegen/Bad Berleburg. In diesem November tritt Deutschland auf die Bremse. Die Maßnahmen, die den steigenden Zahlen der der Corona-Pandemie paroli bieten sollen, lassen sich auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Die Kontakte zwischen den Menschen sollen für eine bestimmte Zeit aufs Nötigste reduziert werden. Große Veranstaltungen, Treffen zu vieler Personen und Haushalte sind vorerst vom Tisch. Auch die zu dieser Jahreszeit so geläufigen Gesellschaftsjagden müssten eigentlich aus dem Kalender gestrichen werden. Dies aber ist nicht der Fall, einige Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, haben eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Drück- oder Bewegungsjagden mit vielen Teilnehmern sind also möglich.
js Siegen/Bad Berleburg. In diesem November tritt Deutschland auf die Bremse. Die Maßnahmen, die den steigenden Zahlen der der Corona-Pandemie paroli bieten sollen, lassen sich auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Die Kontakte zwischen den Menschen sollen für eine bestimmte Zeit aufs Nötigste reduziert werden. Große Veranstaltungen, Treffen zu vieler Personen und Haushalte sind vorerst vom Tisch. Auch die zu dieser Jahreszeit so geläufigen Gesellschaftsjagden müssten eigentlich aus dem Kalender gestrichen werden. Dies aber ist nicht der Fall, einige Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, haben eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Drück- oder Bewegungsjagden mit vielen Teilnehmern sind also möglich.
Jagdgegner wie der Verein „Wildtierschutz Deutschland“ wittern ihre Chance für harsche Kritik.
Kein erfolgversprechender Weg
Es sei dem Bürger, dem es verwehrt bleibe, kulturelle oder sportliche Angebote zu nutzen, Freunde zu treffen oder ins Restaurant zu gehen, nicht zu vermitteln, warum gerade die Jagd von den neuen Corona-Beschränkungen ausgenommen werde, findet der Verein. Ohnehin, so die Kritiker, sei eine „unstrukturierte Jagd auf alles, was sich bewegt“, kein erfolgversprechender Weg.
Aus Sicht der Waidmänner hingegen macht die Ausnahmegelung im November durchaus Sinn. Die Jagd sei systemrelevant und müsse aus Gründen der öffentlichen Sicherheit aufrecht erhalten werden, erklärt Henning Setzer, Leiter der Unteren Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Um den Wildtierbestand zu regulieren und einzudämmen, reiche eine Einzelbejagung nicht aus. Die Bewegungsjadgen der vergangenen Jahre seien zielführend gewesen, hätten Erfolge gebracht.
Vollkommen grünes Licht bedeutet die Ausnahmegenehmigung für Gesellschaftsjadgen nicht – auch hier gelten strenge Coronaregeln. Gestrichen sind die geselligen Zutaten wie das Schüsseltreiben und das Legen der Strecke – also das gemeinsame Essen und die traditionelle Präsentation der Beute. Zudem müssen feste Kleingruppen gebildet werden (ab einem Siegen-Tage-Inzidenzwert von
50 dürften die aus höchsten fünf Personen bestehen), Kontakte müssen peinlich genau nachzuverfolgen sein. Abstandhalten und Mund-Nasen-Schutz-Tragen gehören ebenfalls dazu.
Schalenwildbestände sinnvoll eindämmen
Insbesondere aufgrund der aktuellen Kalamitätsschäden in den Wäldern sei es wichtig, Schalenwildbestände sinnvoll zu einzudämmen, erklärt Marcus Freudeberg, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Siegen-Wittgenstein. „Gesellschaftsjagden sind ein besonders geeignetes Mittel, Bestände lokal zu reduzieren.“ Aufgrund von Corona würden zwar nicht so viele Bewegungsjagden wie sonst durchgeführt, prinzipiell fänden sie aber weiterhin statt. Insbesondere bei Waldflächen, bei denen es aufgrund von Stürmen oder eben der Borkenkäferkalamität die Naturverjüngung oder Wiederaufforstung stattfindet, bieten Rückzugs- und Äsungsflächen, die populationsfördernd wirken. Dort seien Waldbesitzer sehr daran interessiert, dass entsprechend gejagt werde.
Den November abzuwarten, wäre aus Sicht der Jäger nicht sinnvoll. Genau jetzt bis Anfang Dezember sei die Hauptzeit der Bewegungsjagd, erklärt Freudeberg. Das Jagdrecht erlaube diese zwar auch noch bis in den Januar hinein, dann aber verzichte man lieber auf diese Form der Bejagung – auf Rücksicht auf die Tiere, die dann nicht unnötigem Energieverbrauch ausgesetzt werden sollten.
Autor:Jan Schäfer (Redakteur) aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.