Ein Abend als »Schwamm«
Geldstrafe für Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung
pebe Siegen. Ob er an jenem Abend von einem Leben als Schwamm geträumt hatte, blieb ungefragt und ungeklärt. Aber dass er sich damals wie ein Schwamm ziemlich »vollgesogen« hatte, stand außer Frage.
Zwei Tage vor Weihnachten war der werdende Vater mit munteren zwei Promille im Blut bei der Heilig-Kreuz-Kirche in Weidenau auf den Stockweg abgebogen. Und hatte dabei einem Polizeibeamten auf dem Weg nach Hause unter spektakulären Umständen die Vorfahrt genommen: »Er kam dem Zeugen auf dessen Spur frontal entgegen«, las die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor. Der Polizist musste hart in die Eisen steigen und auf die Gegenfahrbahn ausweichen. »Ich wartete eigentlich nur noch auf den Knall«, berichtete er später.
»Ich bin schuldig, ich gebe meine Fehler zu«, zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Ein besonderer Dank gelte dem »Polizeioffizier«, der ihn nach einigen hundert Metern am Weidenauer Bahnhof »aufgabelte«, nickte er dem Polizisten zu. »Ich hätte in dem Zustand einen Unfall verursachen können.« Zudem sei er auch noch ohne Licht unterwegs gewesen.
Was dann folgte, ging ohne viel Federlesens über die Gerichtsbühne. Die Anklagevertreterin stellte fest, dass der Angeklagte den Tatvorwurf eingeräumt habe, dies spreche, wie auch die fehlenden Vorbelastungen, für ihn. Sie forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 25 e. Zudem solle er noch mindestens sieben Monate auf seinen Führerschein verzichten. Der Angeklagte selbst bedankte sich für das geforderte niedrige Strafmaß.
So fiel denn auch das Urteil aus wie gefordert. Das sei »tat- und schuldangemessen«, befand die Richterin.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.