Carabinieri kassieren Harleys ein
Falscher Helm, Urlaub beendet

- Peter Voß (l.) und Christoph Klug hatten bei diesem Selfie noch gut lachen.
- Foto: privat
- hochgeladen von Tim Lehmann (Redakteur)
klug Siegen/Brixen. Schon Kinder lernen beim Fahrradfahren: Ohne Helm gefährden sie ihre Sicherheit. Und gerade bei Motorrädern, die ja bekanntlich mit mächtig Tempo über die Autobahn brettern können, ist es umso bedeutsamer, den Kopf zu schützen. Dass Helm dabei aber nicht unbedingt gleich Helm ist, mussten jetzt zwei Siegener Motorradfahrer auf ihrer Tour durch Europa schmerzlich erfahren. Weil sie in Italien einen Helm ohne sogenannte ECE-Norm 22/05 (sprich: ohne „robusten“ Schutz für die Ohren) trugen, beschlagnahmte die Polizei die beiden Motorräder für 60 Tage. Die für zwei Wochen geplante Reise war nach gerade mal drei Tagen bereits vorbei.
Reise bei Bozen frühzeitig vorbei
Am 30.
klug Siegen/Brixen. Schon Kinder lernen beim Fahrradfahren: Ohne Helm gefährden sie ihre Sicherheit. Und gerade bei Motorrädern, die ja bekanntlich mit mächtig Tempo über die Autobahn brettern können, ist es umso bedeutsamer, den Kopf zu schützen. Dass Helm dabei aber nicht unbedingt gleich Helm ist, mussten jetzt zwei Siegener Motorradfahrer auf ihrer Tour durch Europa schmerzlich erfahren. Weil sie in Italien einen Helm ohne sogenannte ECE-Norm 22/05 (sprich: ohne „robusten“ Schutz für die Ohren) trugen, beschlagnahmte die Polizei die beiden Motorräder für 60 Tage. Die für zwei Wochen geplante Reise war nach gerade mal drei Tagen bereits vorbei.
Reise bei Bozen frühzeitig vorbei
Am 30. Juni fuhren Christoph Klug (63) und Peter Voß (62) aus Siegen auf ihren Harleys durch Südtirol, um in Richtung Liechtenstein aufzubrechen. Wenige Tage zuvor haben die beiden in Villach ihre Tour gestartet. Doch in Brixen, etwa 45 Kilometer nordöstlich von Bozen, wird die Reise durch italienische Carabinieri gestoppt. Weil die Helme der beiden, die in Deutschland kein Problem darstellen, in Italien nicht zugelassen sind, ließen die Männer in ihren blauen Uniformen die Räder abschleppen.
„Wir dachten erst, die machen einen Scherz“, schildert Klug und fügt an: „Als sie uns angehalten haben, hatten wir befürchtet, dass etwas an unseren Harleys nicht stimmt. Oder, dass wir zu schnell gefahren oder dass die Motorräder zu laut sein könnten. Doch an unsere Helme haben wir nicht gedacht – gerade, weil wir die bei uns in Deutschland tragen dürfen. Wir haben in Bozen einen Anwalt zur Rate gezogen, doch der hat uns nur klargemacht, dass hier die Hände gebunden sind.“
"Unverhältnismäßig!"
Der Hinweis des Juristen auf die Straßenverkehrsordnung: Wer in Italien einen Helm ohne jene ECE-Norm trägt, dem droht ein Bußgeld zwischen 74 und 299 Euro und eben eine behördliche Verwahrung der Motorräder (in Deutschland hat das Tragen keines oder eines nicht zulässigen Helms beim Motorradfahren lediglich ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge).
Die Dauer der Verwahrung liegt im Ermessen der Carabinieri. Christoph Klug: „Dass man in Italien einen anderen Helm tragen muss als in Deutschland, hätten wir wissen können, daher geht auch eine Strafe samt entsprechendem Bußgeld in Ordnung. Doch die Verwahrung unserer Motorräder ist unverhältnismäßig!“
Helmkunde vor dem nächsten Trip
Und teuer. Die behördliche Stilllegung lässt Kosten entstehen, welche die Geldstrafe weit übertreffen: Dass die zwei Harleys fünf Wochen lang in Südtirol herumstehen, erzeugt 600 Euro Parkkosten, dazu kommen die Kosten für das Abschleppen, für Taxi- und Bahntickets für die Rückreise nach Deutschland und später nach Italien für die Abholung, sowie Hotelkosten für Übernachtungen, die so nicht eingeplant waren. Der „ideelle“ Schaden: Christoph Klug und Peter Voß können ihrem Hobby ausgerechnet in der Hochphase der Motorradsaison nicht nachgehen.
„Natürlich kann man nachher behaupten, dass man sich die Bestimmungen in anderen Ländern vor der Reise genauer anschauen sollte“, gesteht Klug ein, wenngleich es für ihn eine gerechtere Lösung gibt: „Richtiger wäre es, wenn man für so ein Vergehen eine Geldstrafe bezahlen müsste, die Helme abgibt und weiterfahren darf, sofern man sich einen zugelassenen Helm gekauft hat. Erst, wenn dieselben Fahrer den Fehler erneut machen, wäre auch eine so lange Verwahrung der Räder gerechtfertigt.“
So bleibt den beiden nur, aus dem Schaden klug zu werden. Also ist eines für die beiden Siegener klar: Vor der nächsten Reise werden Unterrichtsstunden in Helmkunde genommen.


Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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