Im Zweifel für den Angeklagten
Freispruch im Prozess um Vergewaltigung

- „Lieber eine Person im Zweifel freisprechen, als jemanden unschuldig ins Gefängnis zu schicken“, befand das Gericht (Symbolbild).
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juka Siegen. Mit einem Freispruch ist ein Vergewaltigungsprozess vor dem Siegener Amtsgericht am Dienstagmorgen zu Ende gegangen. Über drei Jahre liegt die mutmaßliche Tat bereits zurück, damals soll sich ein heute 25-Jähriger in seiner Wohnung mit einer Frau getroffen haben, sie gegen ihren Willen geküsst und Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Laut Anklage hatte die heute 23-Jährige immer wieder „Nein“ gesagt, der Mann habe trotzdem nicht von ihr abgelassen.
Keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung
Über eine Stunde wurde das mutmaßliche Opfer am Dienstagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft beantragten in der Folge einen Freispruch, einzig die Nebenklage blieb bei dem angeklagten Tatvorwurf. „Nein heißt nein“, betonte der Nebenklagevertreter. „Sie konnte sich einfach nicht mehr wehren.“ Dennoch kam Amtsrichter Uwe Stark zu einem Freispruch, da es keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung gebe. „Lieber eine Person im Zweifel freisprechen, als jemanden unschuldig ins Gefängnis zu schicken“, so Stark.
Autor:Julian Kaiser aus Siegen | |
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