Gong fast von fern bedient
Diebstahl in Baumarkt mit Bewährungsstrafe geahndet
pebe Siegen. Was macht jemand mit einem Dreiklang-Gong und einer Fernbedienung? Keine sonderlich interessante Frage. Vom Fernsehsessel aus ferngesteuert so tun, als bekomme man Besuch, wäre vielleicht noch eine Antwort gewesen. Richterin Claudia Neumann hätte aber vermutlich schon die Frage nicht gestellt, wenn sie nicht vom Amts wegen auf die merkwürdige Warenkombination gestoßen wäre. Denn ihr gegenüber saß ein 30-Jähriger, dessen Begehren genau dieser Kombination gegolten hatte. Dass er aber im Baumarkt nicht für sein Begehren zahlen wollte, fiel auf. Und in Aktenform auf den Schreibtisch der Siegener Richterin.
Die wollte im Prozess gegen den 30-Jährigen nun eine Antwort haben. Den Dreiklang-Gong habe er zu Hause gebraucht, erwiderte der Angeklagte mit freundlich-distanzierter Miene. Und die Fernbedienung? Die habe er nicht gebraucht, »und ich hatte auch gar nicht vor, sie zu stehlen. Aber es sah niemand, und da habe ich sie eingesteckt.« So einfach war das.
»Sie sind schon drei Mal wegen Diebstahls vorbestraft«, las Richterin Neumann aus einem Auszug aus dem Bundeszentralregister vor, der Sammelstelle für die dunklen Flecken auf den weißen Westen. »War Ihnen das keine Lehre?« Doch, schon, nickte der Angeklagte, und er habe jetzt auch seiner Familie »geschworen, »ich packe nichts mehr an«. Auf dass dies auch sein ungeborenes Kind gehört haben möge.
»Zwei Monate auf Bewährung« forderte Oberamtsanwältin Barbara Knebel, zusätzlich seien noch 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit angesagt. Wie beantragt, so entschied auch die Richterin. »Nehmen Sie das Urteil an?« »Muss ich ja wohl«, grübelte der Angeklagte. Die Richterin schaute groß, die Oberamtsanwältin schmunzelte, die Richterin verneinte pflichtbewusst – aber der Angeklagte nahm trotzdem an.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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