Herdorfs Eingliederung rechtens

- Der Verfassungsgerichtshof hat entscheiden: Die Eingliederung der Stadt Herdorf ist rechtens. Archivfoto: dach
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dach - Schluss, Aus, Ende: Die Stadt Herdorf hat den langen Kampf um ihre Eingliederung endgültig verloren. Am Mittwoch veröffentlichte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) seine Entscheidung, sowohl die Klage aus dem Hellertal als auch die der ehemaligen Verbandsgemeinde Daaden abzuweisen. Damit geht eine Geschichte zu Ende, die vor zehn Jahren mit der Ankündigung zur Kommunalreform von Ministerpräsident Kurt Beck ihren Anfang genommen hatte.
Mit der Entscheidung wird klar: Die Kritik der Stadt Herdorf am grundlegenden Gesetz zur Kommunalreform samt Mindesteinwohnerzahlen teilt das Gericht nicht. Es verwies vielmehr auf seine Entscheidung von vergangenen Juni. In einer ersten Verhandlung zur Reform hatten sich die Richter bereits mit dem sogenannten Grundsätzegesetz beschäftigt – und es für in Ordnung befunden. Darin ist auch ausdrücklich die Rede von verbandsfreien Gemeinden, die fusioniert werden sollen. Denn: Die Stadt Herdorf pochte vor allem darauf, dass ihr als verbandsfreie Gemeinde eigene Zuständigkeiten flöten gehen – anders etwa als bei einer Fusion zweier Verbandsgemeinden. Die Richter befanden: Die Eingliederung verletzt weder die Stadt Herdorf noch die Alt-VG Daaden in ihrer verfassungsmäßig verankerten Selbstverwaltungsgarantie.
Und anders als es die Stadt Herdorf darlegte, habe der Gesetzgeber den Sachverhalt ausreichend ermittelt. Ebenso wenig gelten lassen will der VGH, dass Herdorf über 50 Jahren zuvor aus dem Amt herausgelöst worden ist: Dieser Umstand begründe „keine erhöhten verfassungsrechtlichen Anforderung“ an eine Fusion. Und auch dieser Satz ist im Urteil zu finden: „Die Eingliederung der Antragstellerin zu 1. (Herdorf) in die Antragstellerin zu 2. (Verbandsgemeinde Daaden) entspricht zudem dem Gemeinwohl.“
Aber nicht nur die Stadt Herdorf scheiterte mit ihrer Argumentation. Auch der VG Daaden folgten die Verfassungshüter um Dr. Lars Brocker nicht. Die Verbandsgemeinde hatte sich darauf berufen, dass in einem Landesgutachten die sogenannte Dreierlösung Herdorf/Daaden/Gebhardshain als deutlich besser eingestuft worden sei. „Allein die Nichtauswahl einer gutachterlich besser bewerteten Neugliederungsvariante begründet keinen Verfassungsverstoß“, heißt es in der Urteilsbegründung. Für den Gesetzgeber gebe es kein Optimierungsgebot.
In der Pressemitteilung wird zudem darauf hingewiesen, dass der VGH nicht darüber zu entscheiden habe, ob eine andere Variante sinnvoller gewesen wäre. Auch Verstöße gegen die Gebote der Systemgerechtigkeit und der interkommunalen Gleichbehandlung sowie gegen das Willkürverbot seien nicht gegeben. Damit ist die Stadt Herdorf ihren Status als verbandsfreie Kommune endgültig los und muss sich ins Glied der Ortsgemeinden einreihen. Der Rechtsweg ist mit der Entscheidung der höchsten rheinland-pfälzischen Richter ausgeschöpft.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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