Verfügung der Stadt Siegen
In diesen Bereichen darf nicht geböllert werden

- Die Karte zeigt die Bereiche Siegens, in denen in diesem Jahr nicht "geböllert" werden darf.
- Foto: Stadt (Grafik)
- hochgeladen von Christian Schwermer (Redakteur)
sz Siegen. Die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen hat für den diesjährigen Silvester- und Neujahrstag eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk in Innenstadt-Bereichen erlassen. Danach sind die Verwendung von Pyrotechnik sowie öffentlich veranstaltetes Feuerwerk laut Pressemitteilung in folgenden stark frequentierten, publikumsträchtigen Abschnitten untersagt: Hindenburgstraße, Fürst-Johann-Moritz-Straße, Herrengarten, Am Bahnhof 1-19 und 40 einschließlich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), Bahnhofstraße 1-27 inklusive Siegbrücke, Scheinerplatz, Kunstweg, Brüder-Busch-Straße, Oberstadtbrücke, Kölner Tor 4-10 und gegenüber 1-3 sowie in der Kölner Straße 64-66.
"Infektionsschutz in diesem Jahr das oberste Gebot"
„In diesem Jahr ist der Infektionsschutz das oberste Gebot. In der Silvesternacht ist gerade die Innenstadt mit ihren ‚Engpässen‘ ein beliebter Anlaufpunkt. Unser oberstes Anliegen ist, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, sagt Arne Fries als zuständiger Ordnungsdezernent.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass in den Silvesternächten insbesondere der Innenstadtbereich ein beliebter Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger ist, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung. „Die benannten Flächen sind beengt und schließen in vielen Bereichen mit Gebäuden oder einem natürlichen Gewässer (Sieg) ab. Ein Ausweichen und damit verbunden das Einhalten von Mindestabständen ist nur bedingt möglich.“
Die Allgemeinverfügung ist ebenso wie ein Übersichtsplan auf der städtischen Homepage unter www.siegen.de einsehbar. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind dazu gehalten, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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