Kreis darf auf Meldedaten zugreifen
Jetzt kommt die Impf-Post

- Reibungsloser Ablauf: Die Infobriefe können im Kreis Siegen-Wittgenstein verschickt werden
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juka Siegen. Während es in anderen Bundesländern bei der Datenbeschaffung für die Informationsbriefe über die Corona-Impfung an die über 80-Jährigen stellenweise Probleme gibt, scheint im Kreis Siegen-Wittgenstein alles reibungslos zu laufen. In Niedersachsen gab es beispielsweise Schwierigkeiten mit dem Datenschutz, das Land greift daher auf die Datenbank der Deutschen Post zurück. Die ist allerdings nicht vollständig, sodass zahlreiche Betroffene keinen Brief erhalten werden. Da bei der Post aber zudem nicht immer die Geburtsdaten vorliegen, will man aufgrund von statistischen Erhebungen zur Häufigkeit von Vornamen in bestimmten Geburtenjahrgängen das Alter schätzen und somit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Briefe ihren Weg zum richtigen Empfänger finden.
juka Siegen. Während es in anderen Bundesländern bei der Datenbeschaffung für die Informationsbriefe über die Corona-Impfung an die über 80-Jährigen stellenweise Probleme gibt, scheint im Kreis Siegen-Wittgenstein alles reibungslos zu laufen. In Niedersachsen gab es beispielsweise Schwierigkeiten mit dem Datenschutz, das Land greift daher auf die Datenbank der Deutschen Post zurück. Die ist allerdings nicht vollständig, sodass zahlreiche Betroffene keinen Brief erhalten werden. Da bei der Post aber zudem nicht immer die Geburtsdaten vorliegen, will man aufgrund von statistischen Erhebungen zur Häufigkeit von Vornamen in bestimmten Geburtenjahrgängen das Alter schätzen und somit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Briefe ihren Weg zum richtigen Empfänger finden.
Auf solche Methoden wird man in Siegen-Wittgenstein nicht zurückgreifen müssen. Denn das Land NRW habe in einem Erlass geregelt, dass die Städte und Gemeinden den Kreisen die entsprechenden Einwohnermeldedaten zur Verfügung stellen, erklärte Kreis-Pressesprecher Thorsten Manges. „Praktisch hieß das bei uns: Mit Zustimmung der Bürgermeisterin und der Bürgermeister konnte uns die Südwestfalen IT (der kommunale IT-Dienstleister; Anm. d. Red) eine entsprechende Liste aus den Einwohnermeldedaten übermitteln“, führt Manges aus. Probleme habe es dabei keine gegeben. Im Gegenteil. „Alles lief absolut kooperativ und reibungslos“, berichtet Manges.
Bei dem Schreiben handelt es sich allerdings ausschließlich um eine Information, unter anderem zu Abläufen bei der Terminvergabe. Es sei keine Voraussetzung dafür, als Angehöriger der betroffenen Personengruppe einen Termin vereinbaren zu können. Wenn betroffene Menschen also – beispielsweise, weil sie nicht in der Kommune gemeldet sind, in der sie wohnen – keinen Brief erhalten, können sie sich dennoch ab Montag, 25. Januar, einen Termin für das Impfzentrum besorgen. Möglich sein wird das online unter www.116117.de sowie unter Tel. (08 00) 11 61 17 02. Berechtigt sind in der ersten Phase Menschen, die mindestens 80 Jahre alt sind oder in diesem Monat noch ihren 80. Geburtstag feiern.
Die Landesregierung NRW hatte die Verantwortung für den Versand und die Organisation komplett an die Kreise abgegeben. „Das gibt ihnen die Möglichkeit, in einem eigenen, zusätzlichen Schreiben auf die lokalen Begebenheiten einzugehen“, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber der SZ. Der Informationsbrief des Ministeriums liegt beim Kreis Siegen-Wittgenstein bereits vor und soll ab dem morgigen Freitag verschickt werden. Ab dem 18. Januar ist mit der Zustellung zu rechnen, spätestens am 20. Januar sollen ihn alle betroffenen Personen erhalten haben.
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