Nach Datenpanne beim Landgericht
Justizministerium will Fall prüfen

- Unter den brisanten Akten befanden sich auch Details zu einer Bluttat, die sich im August dieses Jahres im Bereich der Spandauer Straße in Siegen in den späten Abendstunden abgespielt hat.
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- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
kalle Siegen/Düsseldorf. Zu der Justizpanne im Landgericht Siegen, bei der hochbrisante Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft mit datenschutzwürdigen Inhalten öffentlich wurden, hat sich nun auch das Düsseldorfer Justizministerium zu Wort gemeldet und eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben.
Sachverhalt aufklären und prüfen lassenDarin heißt es aus der Landeshauptstadt, es sei zwingend und unverzichtbarer Standard, den Sachverhalt zunächst aufzuklären und dann von den zuständigen örtlichen Beteiligten, gegebenenfalls auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten von berufener externer Stelle, prüfen zu lassen.
kalle Siegen/Düsseldorf.Zu der Justizpanne im Landgericht Siegen, bei der hochbrisante Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft mit datenschutzwürdigen Inhalten öffentlich wurden, hat sich nun auch das Düsseldorfer Justizministerium zu Wort gemeldet und eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben.
Sachverhalt aufklären und prüfen lassen
Darin heißt es aus der Landeshauptstadt, es sei zwingend und unverzichtbarer Standard, den Sachverhalt zunächst aufzuklären und dann von den zuständigen örtlichen Beteiligten, gegebenenfalls auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten von berufener externer Stelle, prüfen zu lassen.
In der kurzen Stellungnahme schreibt Pressesprecher Ralf Herrenbrück weiter, dass es sich bei dem Vorfall im Siegener Landgericht nach Bewertung des Ministeriums um einen bedauerlichen Einzelfall handele, der allerdings noch weiterer Aufklärung bedürfe. Erst im Anschluss daran seien eine Bewertung des Sachverhalts und die Prüfung etwa zu ergreifender Maßnahmen möglich, so der Pressesprecher des Justizministeriums weiter.
Zuständigkeit unklar
Eine Anfrage beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen lief am Donnerstag bis Redaktionsschluss der Siegener Zeitung trotz Zusage einer Antwort ins Leere. Hier, so war am Telefon zu erfahren, solle erst geprüft werden, ob die Behörde überhaupt für solch einen juristischen Fall zuständig sei. Dies werde durch ein internes Fachreferat in der Düsseldorfer Behörde zu prüfen sein.
Autor:Karl-Hermann Schlabach (Redakteur) aus Siegen |
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